Frage an Monika Pieper von Herbert S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Abgeordnete,
ich wende mich mit der folgenden Frage an Sie, weil sie als Lehrerin die Finanznot des Landes vermutlich auch aus eigener Erfahrung gut kennen.
In NRW vererben jährlich zahlreiche Hochvermögenden (ich verwende mal das Kürzel UHNWI´s) ihren Besitz. Aus Statistiken des DIW kann man entnehmen, dass das vermögendste Dezil der Bevölkerung etwa 60 % des Gesamtvermögens besitzt und irgendwann vererbt - während sich die verbleibenden 40 % des Vermögens auf 90 % der Bevölkerung verteilen.
Die Vermögenskonzentration und damit auch die Chancenungleichheit nimmt zum oberen Perzentil hin weiter deutlich zu. Die Verteilungsverhälntisse sind seit Jahrzehnten ähnlich bzw. haben sich sogar zugunsten der UHNWI´s verschoben - trotz der stärkeren Besteuerung von Vermögenden.
Mich würde deshalb folge Frage sehr interessieren:
Wie viel Vermögen (und zwar Geld, Immobilien, Betriebe, Grundbesitz, Sachwerte ..) wurde z.B. im Jahr 2011 (oder 2010; 2009) von den 1.000 Sterbefällen mit den höchsten Gesamtvermögen in NRW an deren Nachkommen insgesamt vererbt und wie viel Erbschaftssteuer ist aus diesen 1000 Erbschaftssteuerfällen an den Staat geflossen?
Wie viel Erbschaftsteuer hätte es etwa sein müssen, wenn das Gesamtvermögen entsprechend der gesetzlichen Erbschaftssteuersätze hätte versteuert werden müssen?
Ganz herzlichen Dank für Ihre Mühe im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Herbert Sommerfeld
Sehr geehrter Herr Sommerfeld,
in meiner Funktion als parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion der Piraten im Landtag NRW bin ich stets bemüht Anfragen an mich, als auch die Fraktion der Piraten, bestmöglich zu beantworten. In diesem Fall stehe ich aber gleich vor zwei Problemen.
1.) Den Mitgliedern des Landtags NRW liegen keine detaillierten personalisierten Statistiken über das Steueraufkommen in Nordrhein-Westfalen vor. Daher kann ich Ihnen in Bezug auf die Anfrage nur bedingt weiterhelfen. Daraus abgeleitet ergibt sich der zweite Teil ihrer Anfrage, den ich Ihnen in diesem Rahmen daher nicht beantworten kann.
2.) Ihr Ersuchen ist ohnehin eine sehr schwer zu beantwortende Frage, da sich die Frage nach dem Besitz und der Kontrolle über solche Wirtschaftsgüter nur sehr schwer ermitteln lässt. Das zuständige Finanzamt unter Leitung des Finanzministeriums ist die einzige Behörde, die solche Daten erhebt. Nur diese Institution kann Ihnen in dem Maße weiterhelfen, wie Sie es sich vorstellen. Daher würde ich Sie bitten Ihre Anfrage an die Landesregierung zu richten. Jedoch gibt es in Deutschland ein Steuergeheimnis zu dem wir Piraten auch stehen. Der Grad der Anonymisierung muss daher gewährleisten, dass es keine Rückschlüsse auf personenbezogene Daten bei dieser Art der Auswertung gibt. Die Erbschaftssteuer richtet sich stark nach dem Empfänger und weiteren bestimmten Ausnahmeregeln gerade in Bezug auf die Besteuerung von Unternehmen. Dies kann bei der oberflächlichen Betrachtung von kumulierten Zahlen zu Missverständnissen führen.
Ich möchte meine Gedanken dazu aber noch etwas ausführlicher darlegen.
Die von Ihnen formulierten Fragen habe ich mit den Referenten der Fraktion besprochen. An dem geraden in den Medien dargelegten Beispiel Apple und den mit dieser Firma verbundenen Steuerzahlungen an den amerikanischen Staat kann man das Problem gut festmachen. Apple nutzt auf legalem Wege die Möglichkeiten "moderner Unternehmensführung". Dies erscheint dem Senat als auch dem Kongress der Vereinigten Staaten zwar moralisch verwerflich, aber selbst haben Sie bisher nicht die Initiative ergriffen dort gesetzgeberisch tätig zu werden. Ihre Fragen in der vorliegenden Version werden wahrscheinlich nicht die Personengruppe erfassen, die Sie sich darunter vorgestellt haben, da eben die Gruppe der gutorganisierten und vermögenden Menschen in NRW ähnlich gut beraten werden wie die Firma Apple in den USA. Wir bewegen uns hier aber nicht mehr allein auf dem Feld der Landespolitik, sondern erreichen spätestens an diesem Punkt die Bundesebene. Die Steuer ist zwar eine Landessteuer, für die der Bund aber nach Art. 105 Abs.?2 GG in Verbindung mit Art. 72 Abs.?2 GG die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit besitzt und auch in Anspruch genommen hat.
Ich kann Ihnen aber folgendes Angebot machen:
Sollten Sie Ihre Fragen weiter konkretisieren und auch erläutern welches Interesse Sie dabei antreibt, dann würde ich in dem Fall, dass Sie von dem Landesministerium für Finanzen NRW dazu keine Antwort erhalten, mich dafür einsetzen, dass wir einen Weg zusammen suchen, dass Ihnen die Zahlen zugänglich gemacht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Pieper