Frage an Monika Pieper von Christopher S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Frau Pieper,
in der Fraktionssatzung unter § 15 "Der Fraktionsvorstand" finde ich den Absatz
(9) "Ergänzende amtsbezogene Zahlungen regelt die Finanzordnung".
In der aktuellen veröffentlichten Finanzordnung finde ich jedoch keine diesbezügliche Regelung. Finde ich sie nur nicht, gibt es keine Solche oder gibt es keine ergänzenden amtsbezogenen Zahlungen an den Fraktionsvorsitzenden, die Parlamentarische Geschäftsführerin sowie ggf. an deren Stellvertreter oder auch andere Parlamentarier mit besonderen Funktionen? Oder findet sich eine Regelung hierfür an einer anderen Stelle, wenn ja, wo?
Im Sinne der erklärten Transparenz bitte ich um Auskunft darüber welche Regeln diesbezüglich in der Fraktion gelten.
Ich gestatte mir die gleiche Frage an Herrn Paul zu richten.
Danke
C. Schrage
Sehr geehrter Herr Schrage,
in der aktuellen Finanzordnung findet sich nichts über Zulagen für Vorstandsmitglieder, da im Rahmen der FO dieses Thema noch nicht diskutiert wurde. Zu Beginn unserer Arbeit im LT gab es den Beschluss der Fraktion, dem Fraktionsvorsitzenden und der PGF einen Zuschlag zu zahlen, dies wurde aber dann, wie sie richtig schreiben, auf die Erstellung einer Finanzordnung verschoben. Bisher sind keinerlei Zahlungen für Funktionsträger erfolgt. In einer der nächsten Sitzungen wird dieses Thema sicherlich noch einmal aufgenommen und diskutiert werden.
Ich hoffe, Ihre Frage damit hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe mit
freundlichen Grüßen,
Monika Pieper