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Frage von Franjo G. •

Frage an Monika Knoche von Franjo G. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Knoche,

im Vorfeld der Anhörung im Gesundheitsausschuss am 15. Oktober 2008 zur medizinischen Verwendung von Cannabisprodukten möchte ich Ihnen zwei Fragen stellen. Zu Ihrer Information: Diese oder andere Fragen erhalten auch andere Mitglieder des Gesundheitsausschusses.

1. Das Bundesverwaltungsgericht schreibt in seinem Urteil vom 19. Mai 2005 (BVerwG 3 C 17.04): "In das Recht auf körperliche Unversehrtheit kann nicht nur dadurch eingegriffen werden, dass staatliche Organe selbst eine Körperverletzung vornehmen oder durch ihr Handeln Schmerzen zufügen. Der Schutzbereich des Grundrechts ist vielmehr auch berührt, wenn der Staat Maßnahmen ergreift, die verhindern, dass eine Krankheit geheilt oder wenigstens gemildert werden kann." Sollte ein 50-jähriger chronischer Schmerzpatient, der durch Cannabisprodukte Linderung erfährt, auf Empfehlung seines Arztes Cannabis verwenden dürfen?

2. Wie beurteilen Sie die Ergebnisse einer Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach aus dem Jahr 2006 zur medizinischen Verwendung von Cannabisprodukten. Danach sprechen sich 77 Prozent der Deutschen dafür aus, eine Behandlung von Schwerkranken mit natürlichen Cannabisprodukten, wie Marihuana oder Haschisch, zuzulassen. Voraussetzung ist, dass der Arzt dies befürwortet. Lediglich 11 Prozent würden dies verbieten.

Wenn Sie nicht vollständig durch klinische Studien davon überzeugt sind, dass Cannabis Schwerkranken hilft, möchte ich Sie darum bitten, zumindest die begründete Unsicherheit zuzulassen, dass es so sein könnte. Ich möchte Sie bitten, einer juristischen Tradition folgend, in diesem Zweifelsfall gesetzgeberische Milde zu Gunsten der Angeklagten und Strafverfolgten walten zu lassen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und freundliche Grüße

Dr. med. Franjo Grotenhermen
Vorstandsvorsitzender
Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Dr. Grotenhermen,

ihre Fragen beantworte ich wie folgt:

1. Ja. Wenn eine Empfehlung des Arztes vorliegt, sollt er auch für den Eigenbedarf Cannabis selbst anbauen dürfen.
2. Die Umfrage zeigt, dass die Politik dem gesellschaftlichen Konsens hinterherhinkt. Der Umgang mit Cannabis sollte generell überdacht und der Lebensrealität angepasst werden. Der politische Mainstream verweigert sich aber in drogenpolitischen Fragen leider besonders hartnäckig rationalen Argumenten.

Im Übrigen bin ich, wie Sie wissen, von der medizinischen Wirkung von Cannabis überzeugt. Unser Bundestagsantrag "Cannabis zur medizinischen Verwendung freigeben" (Bundestagsdrucksache 16/9749) spiegelt diese Haltung wieder.

Mit besten Grüßen

Monika Knoche MdB