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Frage von Johannes H. •

Frage an Monika Herz von Johannes H. bezüglich Familie

Hallo Frau Herz,

Was halten Sie von folgendem Vorschlag?
Das berufsunabhängige Elterngrundgehalt (oder Elterngeld)

Grundeinkommen für berufstätige und nicht berufstätige Mütter und Väter mit Kindern von 0 bis 14 Jahren

Ist eine sachliche Diskussion darüber möglich, ob es erstrebenswerter ist, nach der Geburt der Kinder die Aufgaben als Mutter oder die berufliche Tätigkeit in den Lebensmittelpunkt zu stellen. Beides muss möglich sein – auch unter Abwägung finanzieller Gesichtspunkte. Das seit 2007 geltende Elterngeld für 12 oder maximal 14 Monate ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Weitere müssen folgen.

Das berufsunabhängige Elterngrundgehalt könnte dabei einen Beitrag leisten.
Es wird allen Müttern oder Vätern mit Kindern zwischen 0 und 14 Jahren bei folgenden Bedingungen gezahlt:

- Festgehalt von 850 € bis zum 10. Lebensjahr des Kindes - Festgehalt von 500 € zwischen 10. und 14. Lebensjahr
- Der Elterngrundgehaltsanspruch besteht für die Mutter, - Die Kinder müssen im Haushalt der Mutter oder der Familie leben.
- Der Anspruch kann auf den Vater übertragen werden.
- Erwerb eines Rentenanspruchs für Einkommen in dieser Höhe für den Inhaber des Rechtsanspruchs.
- Zusatzeinkommen werden nicht verrechnet/angerechnet. Jeder kann zusätzlich unbeschränkt berufstätig sein.
- Kindergeld wird in der jetzt bestehenden Regelung weitergezahlt.
- Alleinerziehende und Verheiratete erhalten das Elterngrundgehalt gleichermaßen.
- Elterngrundgehalt wird unabhängig von der Kostenpflicht bei KiTas nicht verrechnet.
- Die Auszahlung des Elterngrundgehalts erfolgt netto.
- Bei der Einkommensteuer wird das Elterngrundgehalt erst ab einer bestimmten Einkommensgrenze berücksichtigt.
- Bei der Krankenkasse wird es behandelt, wie ein Nettoeinkommen aus einer beliebigen Beschäftigung.

Erste überschlägige Zahlen und Fakten stelle ich Ihnen gerne zusätzlich (bitte anfordern) als Excel-Tabelle zur Verfügung. Was halten Sie vom berufsunabhängigen Elterngrundgehalt?

Liebe Grüße

Johannes Hegmans

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Hegmans,

danke für Ihre Frage zum Elterngeld. Ich stimme mit Ihnen überein, dass die Notwendigkeit, dass Kinder Betreuung und Erziehung von den Eltern benötigen, nicht von finanziellen Erwägungen abhängig gemacht werden darf.

Ihr Vorschlag wäre sicher eine bedeutende Verbesserung für Eltern, gemessen am bisherigen Elterngeld. Frau von der Leyen hat mit dem Elterngeld eine eindeutige Bevorzugung von finanziell besser gestellten Eltern durchgesetzt. „Entwicklungshilfe für die Reichen“ könnte man ein solches Programm auch nennen! Meiner Meinung nach verstößt das „von-der-Leyen-Elterngeld“ sogar gegen das Gleichheitsprinzip des Grundgesetzes.

Obwohl Sie und ich in vielen Punkten übereinstimmen, sympathisiere ich mit einer noch weitergehenden Lösung. Ein bedingungsloses Grundeinkommen!

Dieses sollte meiner Meinung schrittweise eingeführt werden und zwar zuerst für Kinder und Jugendliche und deren Betreuer (ob Mutter oder Vater die überwiegende Betreuung übernehmen, liegt im Ermessen des Paares selbst). Dieses Grundeinkommen sollte unabhängig von Bedarfsprüfungen gezahlt werden und nicht auf Einkommen angerechnet werden. Die Auszahlung erfolgt netto und würde auch nicht auf KiTa-Sätze angerechnet. Allerdings wird das bisherige Kindergeld ersetzt durch ein Grundeinkommen für Kinder, das deutlich höher ist als das bisherige Kindergeld. Es gibt Berechnungsmodelle, in denen mit dem Grundeinkommen eine Grund-Krankenversicherung bereits enthalten ist, so dass die von Ihnen angedachte Anrechung auf die Krankenkassenbeiträge ebenfalls entfallen könnte.

Über die Höhe dieses Grundeinkommens wird im Moment noch viel diskutiert. Selbst ein relativ niedriges Grundeinkommen würde zum Beispiel meine Tochter und meinen Enkelsohn bedeutend besser stellen, als das bisher der Fall ist.

Die sachlichen Diskussionen zu diesem Thema sind noch lange nicht in der sog. Mitte der Gesellschaft angekommen und ich freue mich über jeden, der bereit ist, mitzudenken und mitzureden, so wie Sie!

Mit freundlichen Grüßen

Monika Herz

PS: Die erwähnte excel-Tabelle können Sie mir gerne zusenden