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Frage von Robert S. •

Frage an Monika Herz von Robert S. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Herz,

wie stehen Sie zum Thema Internetsperren und Bürgerrechte im Internet?

Mit freundlichem Gruß

Robert Schreiner

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Sehr geehrter Herr Schreiner,

dankeschön für Ihre Frage. Bezüglich Internetsperren orientiere ich mich an der Piratenpartei, da haben mich meine Söhne "gebrieft" und ich finde die Aussagen der Piraten auch wirklich logisch und wichtig. Bei Kinderpornographie im Netz hilft es nicht wirklich, ein Stop-Schild aufzubauen, wenn es technisch ganz einfach möglich ist, dieses zu umgehen. Kinderpornographie gehört ganz raus aus dem Netz. Ich stimme da mit dem Vorsitzenden der Piratenpartei überein, der sagte: "Das Problem ist, dass mit dieser Stoppschild-Diskussion und mit diesen so genannten Netzsperren eine Infrastruktur und Mechanismen im Internet etabliert werden, die es nachher erlauben, beliebige Inhalte zu sperren". Das Gegenargument von CDU-Leuten wie Staatsrechtler Rupert Scholz, man müsse unbedingt bei den Konsumenten ansetzen, weil diejenigen, die solche Pornos produzieren wegen der Anonymität im Netz nicht gefasst werden könnten und weil "...damit machen Sie die Tür auf für eine Kriminalität internationaler Art, die wir überhaupt nicht mehr packen können." - das ist überhaupt nicht schlüssig.

Vor kurzem stand ein Polizist bei mir vor der Tür, weil ich auf der Schweizer Autobahn 10 km/h zu schnell gefahren war und hat mir freundlich einen Strafzettel im Rahmen der Amtshilfe für die Schweizer Kollegen überreicht. Mein Vergehen war vergleichsweise geringfügig. Komisch, dass hier die Amtshilfe und die Zusammenarbeit auf internationaler Ebene so perfekt funktioniert. Wenn es aber um wirklich schlimme Verbrechen wie sexuelle Gewalt an Kindern geht, dann macht man nach der Logik jenes o.g. Staatsrechtlers sogar die "Tür auf..." für die Kriminalität, sobald man sie konsequent verfolgt??? Wie bitte???

Was Ihre Frage zu den Bürgerrechten angeht, so vermute ich, dass Sie sich auf das Vorratsdatenspeicherungs-Gesetz beziehen. Ehrlich gesagt verstehe ich nicht, warum das Bundesverfassungsgericht die Massenklage von etwa 35.000 Bürgern (bisher einmalig in der Geschichte der BRD) vom Februar 2008 immer noch nicht bearbeitet hat. Ich vermute, dass es sich hier um eine taktische Verzögerung handelt. Zur Bundestagswahl möchte man wohl das Thema lieber unter der Decke halten. Unsere Politiker sollten ja eigentlich unsere Verfassung beschützen und nicht umgekehrt, die Verfassung zerbrechen. Es ist schon so weit gekommen, dass wir selbst unsere Verfassung vor solchen Politikern schützen müssen.

mit freundlichen Grüßen
Monika Herz