Frage an Monika Herz von Wilhelm L. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau M. Herz,
meine Tochter bekommt kein Kindergeld für ihr Baby, Grund von der Kindergeldkasse Weilheim, das Kind ist in Italien geboren soll sich ihr Kindergeld in Italien hohlen, dazu.
Meine Tochter hat in Meran Südtirol gearbeitet Hotel Steigenberger, in Mai 2008 hat Sie ein Baby bekommen, das Baby wurde in Italien Geboren, Aufgrund weil ihre Arbeitsstelle in Italien war. Nach der Geburt wurde ihr Sohn sofort in Deutschland angemeldet, und hat die Deutsche Staaatsangehörigkeit, das Baby hat keine Italienische Staatsangehörigkeit. Mittlerweile wurde Sie aufgrund ihres Baby aus dem Hotel raus Gemobbt. Sie Lebt jetzt in Deutschland, und bekommt trotzdem kein Kindergeld, Anträge werden gar nicht mehr Beantwortet. Meine Tochter wird völlig Ignoriert von den Behörden. Eine Steuernummer hat das Baby schon nach 3 Tagen bekommen. Die Kindergeldkasse Deutschland hat die Italienischen Behörden Angeschrieben, ob meine Tochter Kindergeld in Italien bekommt, die italienischen Behörden haben Bestätigt, Frau Lohrsträter bekommt kein Kindergeld in Italien, und wurde auch nicht beantragt. Die Deutschen Behörden glauben den Italienischen Behörden nicht, und behaupten, meine Tochter bekommt Kindergeld in Italien.
ich habe schon einige Politiker angeschrieben, Bayern SPD, CSU, Herrn Dobrindt, CDU Frau von der Leyen. Antworten, Frau von der Leyen ich soll mich an das Finanzamt wenden, Super. Herrn Dobrindt ich kann leider nicht Helfen, noch besser. Bayern SPD 3 E-Mail keine Antwort, ganz Toll.
Ich hätte gerne ihre Meinung dazu, oder was meine Tochter machen kann.
W. Lohri
Sehr geehrter Herr Lohri,
danke für Ihre Frage. Meine Erfahrungen mit Kindergeld-Anträgen sind teilweise ähnlich und ich bin zu der Meinung gelangt, dass in Zweifelsfällen für die Mitarbeiter der Kindergeldkassen wohl ein Leitspruch existieren muss, welcher lautet: Hinhalten... Das Kindergeld ist ein Rechtsanspruch Ihres Enkelkindes und sollte kein Anlaß für die Finanzbehörde sein, bei Ihrer Tochter ein zinsloses Darlehen zu erwirken!
Wenn Sie, bzw. Ihre Tochter bei der für Sie zuständigen
Familienkasse Kempten
Postfach 1230
87402 Kempten
einen Antrag auf Kindergeld gestellt haben und dieser länger als 3 Monate nicht bearbeitet wurde, können Sie mit einem erneuten Schreiben die "Androhung einer Klage wegen Untätigkeit" aussprechen. Das hat in meinem Fall mal geholfen. Legen Sie dem Schreiben am besten die Kopie Ihres Antrages, die Meldebestätigung für das Enkelkind und das Antwortschreiben der italienischen Behörden bei. Ich wünsche Ihnen eine baldige Erledigung dieser schändlichen Angelegenheit. Politisch bin ich der Meinung, dass sich solche Ärgerlichkeiten bei der Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens von selbst erledigen.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Herz