Wie stehen Sie zu der Forderung, dass auf Wahllisten zum Berliner Abgeordnetenhaus abwechselnd Frauen und Männer gesetzt sein sollen?
Ich befürchte, dass eine solche Regelung eher Diskriminierungen fördert. Denn um eine Gerechtigkeit zu gewährleisten, müsste das Abgeordnetenhaus mit Personen hinsichtlich geschlechtlicher Identität, sexueller Orientierung, Alter, kultureller und ethnischer Herkunft, Relegionszugehörigkeit etc. gemäß der Demografe in Berlin besetzt werden. Da mir dies als unlösbare Aufgabe erscheint, sollte das Abgeordnetenhaus meiner Auffassung nach ausschließlich aufgrund der Wählerstimmen für eine Liste bzw. Einzelbewerber*innen besetzt werden, für die sich die Wähler*innen auf Basis der politischen Positionen und Kompetenzen der Bewerber*innen entschieden haben. Sind Sie nicht auch der Meinung, dass die Abgeordneten nicht unabhängig von ihrem eigenen Geschlecht alle ihre Wähler*innen bzw. Bürger*innen unabhängig von deren Geschlecht vertreten sollten und nicht das Geschlecht von Bewerber*innen wichtiger ist als ihre Kompetenz?
Sehr geehrter Herr W.,
es hört sich immer so schön an mit der vermeintlichen Neutralität des Geschlechts und der Kompetenz. Die Realität jedoch ist eine andere. Sie ist deswegen eine andere, weil die Lebensrealitäten verschieden sind und dies sehr wohl etwas mit dem Geschlecht und der dann folgenden Zuschreibung zu tun hat. Das hat zur Folge, dass es unterschiedliche Perspektiven auf Situationen und die Auswirkungen von politischen Entscheidungen gibt. Es ist nur bedingt möglich, diese Perspektiven stellvertretend einzunehmen. Von daher ist eine paritätische aber auch diverse Zusammensetzung der Parlamente (und Regierungen) durchaus zielführend. Eine erforderliche Kompetenz gilt jedoch grundsätzlich.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Herrmann