Warum zweierlei Recht auf Unterstützung? Wohnungsbaugesellschaften, welche dem Land Berlin gehören, bekommen kostenfrei Baugrundstücke, Träger der Freien Jugendhilfe keine kostenfreien Räume.
Sehr geehrte Frau Herrmann,
wie werden Sie zukünftig die Träger der freien Jugendhilfe unterstützen?
2014 trat das KJHG-Ausführungsgesetz in Kraft, beschlossen durch das Abgeordnetenhaus Berlin. Träger der freien Jugendhilfe sollten damit zur Aufgabenerfüllung die erforderlichen Räume entgeltfrei aus dem Vermögen Berlins gestellt bekommen. Warum nicht von den Berliner Wohnungsbaugesellschaften, welche zum Vermögen des Landes Berlin gehören?
Sehr geehrte Frau Krüger,
richtig ist, dass auch die Berliner Wohnungsbaugesellschaften im Grundsatz keine Räume für die Daseinsfürsorge wie die Kinder-, Jugend- und Familienhilfe zur Verfügung stellen. Allerdings stellen viele Bezirke bezirkseigene Immobilien Trägern entgeltfrei zur Verfügung. Falls ein Träger eine Immobilie auf dem freien Markt angemietet hat, werden in den staatlichen Zuwendungen die Mieten bzw. Mietkostenanteile berücksichtigt. Wir haben als Jugendamt immer wieder versucht, dass Wohnungsbaugesellschaften Räume entgeltfrei überlassen. Dazu bedarf es jedoch eines grundsätzlichen Beschlusses der Landesregierung. In Einzelfällen waren wir jedoch immer mal wieder - zumindest temporär - erfolgreich.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Herrmann