Frage von Axel R. • 01.09.2021
Sehr geehrte Frau Monika Herrmann, auf dem Grundstück Kochhannstr.34 wurden 7 Bäume für ein fragwürdiges Wohnprojekt vernichtet.Ein Spielplatz und Treffpunkt für Bewohner wurde zerstört.
Das Grundstück war eine grüne Lunge für alle umliegenden Bewohner. Wir als Anwohner hatten das Grundstück gepflegt und gehegt und alle unsere Kraft reingesteckt bis ein Bauunternehmer alles verwüstete und ein profitables Mietshaus drauf bauen darf?
Unsere Frage: Darf der Bauunternehmer von mir nichts Dir nichts kurz mal 7 großgewachsene Bäume vernichten und dann das Gelände mit einem Haus zubetonieren?
Antwort von Monika Herrmann Bündnis 90/Die Grünen • 19.09.2021
Sehr geehrter Herr R.
leider ja. Wenn Baurecht nach §34 Baugesetzbuch besteht, muss das bezirkliche Umweltamt eine Fällgenehmigung erteilen. Gerade in Friedrichshain sind viele Bebauungen nach §34 erfolgt. Das Baugesetzbuch kann nur vom Bund klimakonkret angepasst werden.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Herrmann