Frage an Monika Heinold von Rainer W. bezüglich Gesundheit
Ich habe mir am Samstag bei einem Sturz Rippenbrüche zugezogen bin nun aus dem Krankenhaus entlassen worden und muß mich weiter behandeln lassen. Da ich unter Arbeitslosengeld II geführt werde und ich die Praxisgebühr nicht zahlen kann wurde ich von mehreren Ärzten hier in Norderstedt/Garstedt nicht angenommen. Mein Angebot die Gebühr am Monatsende zu zahlen wurde abgelehnt. Das Arbeitsamt braucht aber auch einen Beleg zur Krankmeldung. Meine Krankenkasse gab mir zur Antwort ich soll mir das Geld leihen. Muß ich mich jetzt auch noch wegen Praxisgebühr und Medikamentenzahlungen verschulden? Würde eine Neuregelung in solchen Fällen doch sehr befürworten, da ich kein Einzelfall bin. Vor allem die Ablehnung der Ärzte ist unzumutbar für Arbeitslose wegen Geldmangel.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Wolters
Sehr geehrter Herr Wolters,
ich möchte Ihnen den Tipp geben, sich an den Träger des Arbeitslosengeldes ( ihr Jobcenter ) zu wenden mit der Bitte, Ihnen die 10 EUR vorzuschießen. Im Bereich der Sozialhilfe in stationären Einrichtungen gibt es gleichartige Regelungen zum Vorschuss der Gesundheitskosten zwischen Einrichtungsträger und Sozialhilfeträger. Als sozialpolitische Sprecherin meiner Fraktion werde ich genau verfolgen, ob sich die Pauschalierung der Sozialleistungen bewährt oder ob wir wieder zurück zu Sonderleistungen kommen müssen.
Ich hoffe, dass sie auf diesem Weg Erfolg haben,
mit freundlichen Grüßen
Monika Heinold