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Monika Heinold
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Frage von Wolfgang H. •

Frage an Monika Heinold von Wolfgang H. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Heinold,

heute erhielt ich einen Anruf von der Rufnummer 069747362 mit einer Bandansage dass dies ein kostenpflichtiges R-Gespäch sei.

Dies scheint eine Betrugsmasche zu sein. Siehe auch Web Seite

http://die-abzocker.info/tag/069747362/

Mir ist bekannt das gesetzlich einiges unternommen wurde um diese Art der Abzocke zu verhindern.

Trotzdem ist es scheinbar immer noch möglich die gesetzlichen Massnahmen zu unterlaufen.

Was mich wundert ist, dass diese Nummer immer noch funktioniert, obwohl dies Thema schon mindestens seit Ende Februar 2012 bekannt ist.

Wir habe da eine Behörde, die verpflichtet ist hier einzugreifen. Trotzdem ist es seit Ende Febr. 2012 bis heute möglich gewesen diese Betrugsmasche durchzuführen. Und das in einer so schnelllebigen Zeit.

Welche Möglichkeiten sehen Sie hier um so etwas kurzfristig abzustellen und die Verbraucher vor solchen Betrügern zu schützen?

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Hein

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Hein, vielen Dank für Ihre Anfrage. Hier meine Antwort:

Wir von Bündnis 90/Die Grünen sind der Meinung, dass der gesetzliche Schutz der VerbraucherInnen vor unlauteren Praktiken in Zusammenhang mit Internet- und Telefondienstleistungen ("Abzocke") noch zu viele Lücken aufweist. Die Gesetze dazu werden aber auf Bundesebene bzw. EU-Ebene gemacht, so dass der Landtag da wenig Einfluss hat. Die Grüne Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass die Rechtsgrundlage verbessert wird. Eine besondere Schwierigkeit ergibt sich daraus, wenn Anbieter im Ausland oder sogar von außerhalb der EU agieren. Dann ist es selbst bei vorhandener Rechtsgrundlage für die Behörden in Deutschland sehr schwierig, gegen Betrüger vorzugehen.

Deshalb setzen wir uns auch dafür ein, dass möglichst EU-weit Standards im Verbraucherschutz durchgesetzt werden. Dies hat die Grüne Bundestagsfraktion zum Beispiel im Falle des neuen Gesetzes zur Änderung des bürgerlichen Gesetzbuches zum besseren Schutz der Verbraucher und VerbraucherInnen vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr getan und im Gesetzgebungsverfahren in einem Entschließungsantrag angemahnt, dass an einigen Stellen weitere gesetzliche Klarstellungen erforderlich sind. Die technische Entwicklung in der Telekommunikation verlangen vom Gesetzgeber schnelles Handeln und wirksame, technikneutrale Regelungen. Zur Zeit ist es so, dass die Politik bzw. der Gesetzgeber den technischen Entwicklungen hinterherhinkt. Dies wollen wir ändern.

Mit freundlichem Gruß
Monika Heinold