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Monika Heinold
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Frage von Norbert K. •

Frage an Monika Heinold von Norbert K. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Kittler,

der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im Fall Dorothea Klee ./. BRD im Jahre 1995 den sogenannten Radikalenerlass für in allen Teilen für nichtig erklärt. Trotzdem arbeitet das Bundesland Baden-Württemberg (Frau Schavan / sogenanntes Kompetenzteam der CDU) heute wieder mit Berufsverboten. Wie stellt sich ihre Partei zu dem vorsätzlichen Bruch des Grundgesetzesß

Mit freundlichem Gruß
Norbert Kuske