Frage an Monika Heinold von Andrea D. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Heinold,
laut Bundesgesetz sollen Asylsuchende bis zu drei Monate in einer Erstaufnahmeeinrichtung verbleiben. In Schleswig-Holstein wird die Dauer der zentralen Unterbringung oft weit überschritten. Vor allem für Traumatisierte, Frauen und Familien mit Kindern sind die Lebensbedingungen in den Landesunterkünften (ehem. Kasernen) auch aus Sicht von Unterstützungsinitiativen prekär. Ein selbstbestimmtes (Familien-) Leben ist nicht möglich, eine gesellschaftliche und schulische Integration i.d.R. ausgeschlossen.
Wie stehen Sie zu der Frage, die Dauer der zentralen Unterbringung zu begrenzen, und eine Verteilung in Kreise und Gemeinden, gerade für die genannten Personengruppen, zu beschleunigen?
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Dallek
Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.
Sehr geehrte Frau Dallek,
Die Situation der Flüchtlinge in Schleswig-Holstein ist wahrhaftig inakzeptabel. Oft haben wir dieses Thema daher auch im Landtag zur Sprache gebracht und zu den Flüchtlingsunterkünften in Lübeck und Neumünster eine Große Anfrage an die Landesregierung gestellt. Die Antwort machte deutlich, dass Asylsuchende und Flüchtlinge viel zu lange und unter teilweise menschenunwürdigen Bedingungen dort verbleiben müssen.
Nicht nur, weil die Bedingungen in den Landesunterkünften so schlecht sind, sondern auch, weil es schlicht dem Gesetz widerspricht, Flüchtlinge über einen so langen Zeitraum, wie es bisher usus ist, in den zentralen Landesunterkünften festzuhalten, sprechen wir uns für eine möglichst schnelle Verteilung der Flüchtlinge auf die Kreise aus.
Zu dem ist es der Integration dieser Menschen hinderlich, wenn zum Beispiel die Kinder nicht normale Schulen besuchen können, sondern in den Flüchtlingsunterkünften unterrichtet und so von der Gesellschaft abgeschnitten werden. Eine dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen in Kreisen und kreisfreien Städten fördert nicht nur die Integration, sondern würde erhebliche Kosteneinsparungen mit sich bringen.
Es ist unsere Pflicht und eine Chance zugleich schutzbedürftige Menschen aufzunehmen. Deshalb setzen wir uns für ein systematisches Aufnahmeprogramm in Schleswig-Holstein im Sinne des Resettlement ein.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Monika Heinold