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Monika Grütters
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Frage von Axel S. •

Frage an Monika Grütters von Axel S. bezüglich Kultur

Hallo Frau Grütters

Laut einem Artikel der Süddeutschen Zeitung ( https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-corona-regeln-kultur-aufregung-1.5269222 ) sieht eine Beschlussvorlage rund um die Corona Notbremse des Bundes vor , dass Open Air Veranstaltungen erst möglich sein sollen, wenn die Inzidenz unter 50 ist und das stabil über 28 Tage. Sollte dies erreicht sein, sollen maximal 50 Personen diese Veranstaltung besuchen können. Das bedeutet für im Klartext das es auch in 2021 für Kultur Veranstaltungen selbst im Sommer keine rentablen Möglichkeiten , gibt Veranstaltungen zu machen. Pikant ist auch, dass Kinos bereits nach 14 Tagen und einer Inzidenz öffenen dürfen .
Wie steht die CDU als Fraktion und sie als Abgeordnete zu dieser Beschlussvorlage und weiter wie gedenken sie als CDU als Fraktion das wirtschaftliche Überleben der Kulturbranche zu sichern?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage. Für Regelungen der Coronaschutzmaßnahmen und der damit verbundenen Öffnungsbeschränkungen und Verbote sind grundsätzlich die Länder zuständig. Eine Ausnahme gilt derzeit noch bis längstens 30. Juni 2021 für die sog. „Notbremse“, die in § 28b des am 22. April 2021 geänderten Infektionsschutzgesetzes (IfSG) geregelt ist. Danach gelten bundesweit bei einem 7-Tage-Inzidenzwert von über 100 die dort näher festgelegten Beschränkungen und Verbote. Derzeit überschreiten allerdings nur noch rund 10 Prozent der bundesdeutschen Landkreise die Inzidenz von 100, in allen anderen Landkreisen gelten damit wieder die Vorgaben der Bundesländer, nicht mehr die Bundesnotbremse.

Vor dem Hintergrund, dass in vielen Landkreisen die Inzidenz inzwischen sogar bereits unter 50 gesunken ist, nehmen viele Bundesländer für diese Regionen mit einem deutlich abgeschwächten Infektionsgeschehen erste Lockerungen vor. Diese werden häufig auch im Kulturbereich für Veranstaltungen nicht nur im Freien umgesetzt. Tatsächlich gibt es allerdings kein abgestimmtes Vorgehen der Bundesländer für diese Lockerungen. Die Regelungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Darüber hinaus variieren sie oft auch innerhalb eines Bundeslandes, weil sie von den jeweiligen regionalen Inzidenzwerten der Kreise und kreisfreien Städte abhängig sind.

In Berlin sind beispielsweise seit dem 19. Mai 2021 wieder kulturelle Veranstaltungen im Freien sowie Veranstaltungen im Freizeit- und Unterhaltungsbereich im Freien mit maximal 250 Personen erlaubt. Dabei sind insbesondere fest zugewiesene Sitzplätze oder Negativtestungen für Veranstaltungen ohne feste Sitzplätze als Schutz- und Hygienemaßnahme vorgegeben. Sofern sich Besucherinnen und Besucher nicht auf ihrem Platz aufhalten, müssen sie eine medizinische Gesichtsmaske tragen.

Ab 4. Juni sollen dann in Berlin Veranstaltungen im Freien mit bis zu 500 Personen erlaubt sein. Ab 18. Juni sind Veranstaltungen im Freien bis zu 1.000 Personen zulässig. Bei einer Personenanzahl von 250 gilt generell eine Testpflicht. Liegt sie darunter, ist es vom Hygienekonzept abhängig.
Sie sehen, dass die Ausgestaltung der Lockerungen sehr eng mit der jeweiligen Infektionssituation in den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten sowie den Entscheidungen und Schwerpunktsetzungen der jeweiligen Landesregierungen verknüpft ist.

Im Hinblick auf Ihre Frage, wie die Politik das wirtschaftliche Leben der Kulturbranche in diesen schwierigen Zeiten zu sichern hilft, verweise ich Sie gern auf das Rettungs- und Zukunftsprogramm NEUSTART KULTUR bei der BKM. Im Sommer 2020 wurden durch den Bund in fast 60 Programmlinien finanzielle Mittel in Höhe von einer Milliarde Euro ausgereicht, um den Kulturbetrieb und die kulturelle Infrastruktur dauerhaft zu erhalten.

Als klar wurde, dass die pandemiebedingten Einschränkungen länger notwendig sein würden, hat die Bundesregierung bereits im Januar ein Anschlussprogramm in Höhe von einer weiteren Milliarde Euro aufgelegt. Damit konnten bereits erfolgreiche Förderlinien ausgebaut werden und weitere Programme realisiert werden. Ganz aktuell hat am 26. Mai 2021 das Kabinett einen weiteren Sonderfonds der Bundesregierung für Kulturveranstaltungen in Höhe von 2,5 Milliarden Euro beschlossen. Mit dieser großen Summe werden Ticketverkäufe bezuschusst, damit Kulturveranstaltungen rentabel geplant werden können.

Alle diesbezüglichen Informationen finden Sie unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/staatsministerin-fuer-kultur-und-medien/corona-hilfen

Mit freundlichen Grüßen

Monika Grütters

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