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Frage von Helmut S. •

Frage an Monika Grütters von Helmut S. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Grütters,

Sie haben im Rahmen einer Antwort auf eine Frage im BT die u.g. Feststellung getroffen.

Können Sie belegen und begründen, was Sie zur BDS-Bewegung ausführen, diese würde in Teilen "Antisemitismus, Holocaustleugnung und -verharmlosung" vertreten.

Das Sie sich als Amtsträgerin äußerten, möchte ich darauf verweisen, dass Sie an das Sachlichkeitsgebot und die Rechtssprechung zur Äußerungsbefugnis von Amtsträgern gebunden sind. Beides erfordert eine hinreichende Begründung, wenn gesellschaftliche Gruppen in diskreditierender Weise beschrieben werden.

Nach dem Sachlichkeitsgebot müssen sich Werturteile auf einen "sachgerecht und vertretbar gewürdigten Tatsachenkern" stützen (1), Tatsachenbehauptungen müssen verifizierbar sein (2). Nach der IHRA-Arbeitsdefinition Antisemitismus muss einem Werturteil eine Kontextualisierung "im Gesamtzusammenhang" vorausgehen.

Ihre Ausführungen entsprechen diesen Kriterien nicht. Ich bitte das deswegen nachzuholen. Ich denke, wenn Sie sich auf den BT-Beschluss zu BDS beziehen, sollten Sie wenigstens die Regeln einhalten, auf die sich dieser Beschluss stützt: Die IHRA-Arbeitsdefinition.

MfG
H. S.

(1) https://www.bverwg.de/111110B7B54.10.0
(2) https://verfassungsblog.de/mandat-zu-meinungspflege/

Zitat:
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) lässt in ihrer Arbeit keinen Zweifel daran, dass sie Antisemitismus, Holocaustleugnung und -verharmlosung sowie entsprechende Positionen, die auch Teilen der Bewegung BDS zuzurechnen sind, auf das Schärfste ablehnt.

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Sehr geehrter Herr Suttor,

vielen Dank für Ihre Frage. Ihre Kritik an dem Relativsatz in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage („Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) lässt in ihrer Arbeit keinen Zweifel daran, dass sie Antisemitismus, Holocaustleugnung und -verharmlosung sowie entsprechende Positionen, die auch Teilen der Bewegung „BDS“ zuzurechnen sind, auf das Schärfste ablehnt“) teile ich nicht. Verschiedene Vertreter, Sympathisanten und unterstützende insbesondere politisch-religiöse Organisationen - überwiegend solche aus dem arabischen Sprachraum - haben wiederholt und belegt öffentliche Äußerungen getätigt, die nach der Antisemitismus-Definition der „International Holocaust Remembrance Alliance“ (IRHA) als „antisemitisch“ zu bewerten sind oder den Holocaust verharmlosen.

Mit freundlichen Grüßen

Monika Grütters

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