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Monika Grütters
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Frage von Sami A. •

Frage an Monika Grütters von Sami A. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Grutters,

mich interessiert Ihre Haltung zu zwei familienrechtlichen Themen als Abgeordnete des Bundestages für die CDU.

1. Strafbarkeit von Umgangsboykott
In Frankreich wird Umgangsboykott strafrechtlich verfolgt (Code Pénal Article 227-5). In Deutschland hingegen, kann man mit § 1684 (2) BGB als Grundlage nur zivilrechtlich dagegen angehen. In der Praxis ist es allerdings so, daß der anzeigende Part in familienrechtlichen Fällen den Ruf eines Querulanten bekommt, was den Paragraphen somit überflüssig macht. Meiner Meinung nach ist dies ein Indikator dafür, daß in diesem Aspekt die Beziehung des Kindes zu seinen Eltern vom französischen Staat als schützenswerter angesehen wird, als es der deutsche Staat tut.
Wie stehen Sie zu einer Einführung eines solchen strafgesetzlichen Paragraphen? Würden Sie selber einen solchen Gesetzesantrag vorbringen?

2. Automatische geteilte Sorge ab Geburt für unverheiratete Paare
Die Sorgerechtsregelung bei unverheirateten Paaren ist für Männer sehr nachteilhaft. Männer sind in der Regel vom Wohlwollen der Mutter abhängig, ohne Einverständnis der Mutter ist die Erlangung der geteilten Sorge nicht möglich. Ich sehe darin weder die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau verwirklicht (Art. 3 (2) GG), noch sehe ich darin, daß andere Modelle des Zusammenlebens respektiert werden. Dabei ist es ausdrücklich im Koalitionsvertrag festgehalten, daß kein Familienmodell vorgeschrieben wird (siehe Seite 19 des Koalitionsvertrags).
Welch enorme Auswirkung diese gesetzliche Schieflage hat, wird durch den bekannten und skandalösen Fall Görgülü deutlich.
Darüberhinaus ist in Frankreich die gemeinsame Sorge ab Geburt bereits jetzt Realität.
Wie stehen Sie zur geteilten Sorge ab Geburt des Kindes bei unverheirateten Paaren?

Mit freundlichen Grüßen,

S. A.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr A.,

vielen Dank für Ihre Fragen. Den Familiengerichten stehen grundsätzlich eine Reihe von Instrumenten zur Verfügung, um Umgangsrechte durchzusetzen. Diese sind neben dem Hinwirken auf Mediation oder Beratung die Anordnung von Zwangsgeld und Zwangshaft sowie von Umgangspflegschaft.
Das Bundesjustizministerium evaluiert derzeit das Umgangsrecht und auch die Durchsetzung des Umgangsrechtes in der Untersuchung „Kindeswohl und Umgangsrecht“. Dabei wird unter anderem untersucht, welche Auswirkungen die Durchsetzung von Umgangsregelungen auf das Eltern-Kind-Verhältnis hat. Die Ergebnisse der Untersuchung sollen noch in diesem Jahr vorliegen. Ich bin mir sicher, dass der Deutsche Bundestag aus den Erkenntnissen dieser Studie auch Schlussfolgerungen im Hinblick auf gesetzlichen Handlungsbedarf in der Durchsetzung von Umgangsrechten ziehen wird.

Zu Ihrer zweiten Frage: Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist skeptisch, was die Einführung einer automatisch geteilten Sorge angeht, da es durchaus auch eine relevante Anzahl nicht miteinander verheirateter Eltern gibt, die ihre Elternverantwortung gar nicht gemeinsam wahrnehmen wollen oder können. Tatsächlich hat der Deutsche Bundestag im Jahre 2013 das Sorgerecht dahingehend reformiert, dass die gemeinsame Sorge auf Antrag eines Elternteils durch das Familiengericht übertragen wird, sofern keine Gründe nachgewiesen werden, dass diese gemeinsame Sorge dem Kindeswohl widersprechen würde. Sie sehen, dass die Erlangung der geteilten Sorge damit auch ohne Einverständnis der Mutter inzwischen möglich ist und die gemeinsame Sorge für das Kind nun auch bei nicht miteinander verheirateten Eltern das gesetzliche Leitbild ist.

Mit freundlichen Grüßen

Monika Grütters

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