Frage an Monika Griefahn von Peter S. bezüglich Finanzen
Verehrte Frau Griefan,
ich würde gern Ihre Meinung zur Pendlerpauschale erfahren.
Mit freundlichem Gruß
Peter Stegmaier
Sehr geehrter Herr Stegmaier,
entschuldigen Sie, wenn ich Ihnen erst heute antworte, aber ich war mit meiner Familie im Urlaub.
Zunächst und zu allererst kann ich Ihnen versichern, dass die SPD-Bundestagsfraktion für eine angemessene und sozial ausgewogene Entfernungspauschale eintritt. Es waren CDU und CSU, die im Jahr 2005 mit der Forderung nach einer Kürzung der Entfernungspauschale in die Bundestagswahl gezogen sind. CDU und CSU haben in den Koalitionsverhandlungen auf dieser Forderung bestanden. Die SPD hat der Kürzung der Entfernungspauschale schließlich als Bestandteil eines umfassenden Gesamtkonzeptes zur Haushaltskonsolidierung zugestimmt.
Die Umsetzung der Kürzung wurde bei den Beratungen des Steueränderungsgesetzes2007 intensiv diskutiert. Die Finanzpolitiker der SPD-Bundestagsfraktion haben sich dabei für eine Fortgeltung der Entfernungspauschale ab dem ersten Entfernungskilometer ausgesprochen. Diese Lösung wäre der großen Mehrheit der Pendler am Besten gerecht geworden. Sie war jedoch innerhalb der Koalition nicht konsensfähig. Die beschlossene Regelung sieht nunmehr vor, dass Fernpendler im Wege einer Härtefallregelung einen Pauschbetrag von 30 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer "wie" Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich geltend machen können.
Hiergegen wurden verschiedene Klagen vor den Finanzgerichten eingereicht. Diese liegen mittlerweile dem Bundesverfassungsgericht vor. Bundesregierung und Koalitionsfraktionen haben daher vereinbart, dass sie an der beschlossenen Regelung bis zu der für dieses Jahr angekündigten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts festhalten werden. Dieses Abwarten geht nicht zu Lasten der Pendler. Aufgrund der Vorläufigkeit der Steuerbescheide bezüglich der Entfernungspauschale können die Steuerpflichtigen ihre etwaigen Ansprüche auch nachträglich geltend machen. Es ist zu erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht bei seiner Entscheidung die verfassungsrechtlichen Maßstäbe für die steuerliche Berücksichtigung von Fahrtkosten darlegen wird. Aus dieser Entscheidung wird die Politik Schlüsse ziehen und sie bei einer gegebenenfalls erforderlichen Anpassung der Entfernungspauschale berücksichtigen. Die SPD ist dabei weiterhin für alle Optionen einschließlich der Gewährung einer Pendlerpauschale ab dem 1. Entfernungskilometer offen. Eine Neuregelung muss aber auch unter Finanzierungsgesichtspunkten tragfähig sein. Alle diejenigen, die ohne Rücksicht auf die Finanzierungsbedingungen eine Rückkehr zur alten Entfernungspauschale fordern, handeln dagegen unseriös. Dies gilt insbesondere für die CSU, die heute auch noch so tut, als wäre sie an den Beschlüssen der Großen Koalition unbeteiligt gewesen.
Die SPD-Bundestagsfraktion wird bei einer möglichen Neuregelung der Entfernungspauschale die veränderten Rahmenbedingungen berücksichtigen und dabei den Belangen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die immer höhere Kosten für die tägliche Fahrt zwischen Wohn- und Arbeitsort in Kauf nehmen müssen, Rechnung tragen.
Ich setze mich gerade in einem Flächenland wie Niedersachsen für eine Pendlerpauschale ab dem 1. Kilometer ein.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Griefahn