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Frage von Hubertus von B. •

Frage an Monika Griefahn von Hubertus von B. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrte Frau Griefahn,

jedes Jahr kommt bei mir - und nicht nur vermutlich bei mir - Ärger auf, wenn der Bezirksschornsteinfeger seine Emmisionsmessung bei meiner Oelheizung durchführen will. Die gleiche Aufgabe hat - meistens Tage oder Wochen zuvor - die Heizungsfirma im Rahmen des Wartungsvertrages erledigt. Und gleichzeitig wurden dann auch notwendige Teile ausgetauscht.
Wann sind wir in Deutschland endlich so weit, daß der gesetzlich vorgeschriebene Besuch des Schornsteinfegers bei gleichzeitiger Wartung durch eine anerkannte Heizungsfirma abgeschafft wir ?? Beide, der Schonrsteinfeger und die Heizungsfirma führen die gleichen umweltschonenden Maßnahmen durch.
Was den TÜV bei Kraftfahrzeugen angeht, ist diese Überprüfung mittlerweile ja auch aus der staatlichen Kontrolle ausgegliedert. Eine Veränderung hinsichtlich der Zwangsinspektion durch einen Schornsteinfeger - dies ist im endeffekt eine "Lizenz zum Gelddrucken" - sollte und müßte heute nicht mehr bestehen.

Meine konkrete Frage: Ist in dieser Hinsicht mit einer Gesetzesnovellierung zu rechnen oder ist die Lobby der Schornsteinfeger sooooooooooo groß ?

Mit freundlichen Grüßen, Ihr Hubertus v. Beauvais.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr von Beauvais,

vielen Dank für Ihre Nachricht, in der Sie sich zu Inspektionen Ihrer Ölheizung durch den Bezirksschornsteinfeger und die für Sie zuständige Heizungsfirma äußern.

Nun ist es so, dass die EU-Kommission 2003 wegen des geltenden Schornsteinfegergesetzes ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet hat. Es wurde beanstandet, das deutsche Schornsteinfegergesetz sei nicht mit den Bestimmungen des EG-Vertrages vereinbar.

Mit der im April 2008 beschlossenen Reform des Schornsteinfegerwesens wird das Schornsteinfegermonopol daher in Teilbereichen aufgehoben. Verglichen mit der derzeitigen Rechtslage wird der Aufgabenbereich, in dem der Bezirksschornsteinfeger ausschließlich tätig sein darf, eingeschränkt.

Im neuen Schornsteinfegerhandwerksgesetz werden die Messungen nach der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung als "wesentliche Tätigkeiten" der Schornsteinfeger definiert. Sie können also nicht durch andere Gewerke etwa als Nebentätigkeit erbracht werden. Jedoch gilt: Wer sich als SHK-Handwerker weiterbildet und die nötigen handwerklichen Qualifikationen erworben hat, kann sich in der Handwerksrolle als Schornsteinfeger eintragen lassen und damit alle Messungen nach 1. BlmschV vornehmen, d.h. die Wartungsfirma kann die Messungen bei entsprechender Aus- und Fortbildung durchführen.

Ich halte es für wichtig, dass auch in Zukunft die Messungen von qualifiziertem Fachpersonal wie Schornsteinfegern oder SHK-Handwerkern durchgeführt werden, da dies sonst zu einer Gefährdung der Brandsicherheit führen würde.

Mit freundlichen Grüßen
Monika Griefahn