Frage an Monika Griefahn von Hermann R. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Griefahn,
in der plusminus-Sendung vom 20.November 2007 wird über Probleme im Zusammenhang mit dem Verkauf von Immobiliendarlehen berichtet ( http://www.daserste.de/plusminus/beitrag.asp?uid=1ew1advn43bucfl8&cm.asp ).
ZITAT:
Schuldenaufkäufer können ganz legal mehr als den eigentlichen Darlehenswert von Bankkunden verlangen, auch wenn diese immer ihre Raten bezahlt haben. Denn beim Darlehensverkauf ist die ursprünglich als Sicherheit für die Bank eingeräumte Grundschuld nicht mehr an das Darlehen gebunden und kann getrennt verwertet werden. Da sie während der gesamten Laufzeit des Darlehens in voller Höhe besteht, betreiben Investoren oftmals Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in Höhe der Grundschuld und nicht in Höhe des Darlehens abzüglich Zins und Tilgung zum Zeitpunkt des Verkaufs. Obendrein können Investoren nach geltendem Recht drei Jahre rückwirkend 18 Prozent auf die Grundschuld von Bankkunden einfordern.
ZITATENDE.
Das kann ggf bedeuten, dass Erwerber von Grundeigentum einen Teil des Kaufpreises zweimal zahlen. Mit Blick auf die aktuelle Krise an den Finanzmärkten ist zu erwarten, dass Gläubiger (Finanzinvestoren, aber auch Banken) in der nächsten Zeit alles tun, um zu Liquidität zu kommen – da kommt eine solche Gesetzeslücke natürlich gerade recht. (Insofern ist sicher auch mit einer zügigen Zunahme missbräuchlicher Verwertungen von Darlehen zu rechnen.)
Dieser Umstand ist der Bundesregierung laut einer dpa-Meldung bekannt, es haben wohl schon einige Ausschußberatungen und Anhörungen zu dem Thema stattgefunden (dpa sl yydd z2 pi 241148 Okt 07).
Ich möchte die Frage an Sie richten, ob bis zum heutigen Zeitpunkt (26.11.2007) seitens der der Bundesregierung oder der SPD-Bundestagsfraktion in dieser Sache irgendetwas konkret unternommen wurde. Über eine zeitnahe Beantwortung meiner Frage würde ich mich freuen.
Mit freundlichem Gruß
Hermann Rache
Sehr geehrter Herr Rache,
ich stimme Ihnen zu, dass es momentan zu wenig Transparenz bei der Verteilung von Risiken an den Finanzmärkten gibt. Außerdem muss die Rechtssicherheit der Kreditnehmer verbessert werden.
In den vergangenen Wochen und Monaten haben deutsche Banken milliardeschwere Kredite – vor allem für Immobilien – verkauft, um ihre Bilanzen zu sanieren. Die Käufer und neuen Gläubiger wollen so die billig erworbenen Kreditpakete nicht verwalten, sondern möglichst schnell und möglichst profitabel verwerten. Und dann droht vielen Kreditnehmern die Zwangsversteigerung. Ich finde es inakzeptabel, dass die Zustimmung der Kreditnehmer in solchen Fällen bislang nicht eingeholt werden musste. Hier muss nachgebessert werden, um die Kreditnehmer besser zu schützen.
Mit dem Gesetz zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken („Risikobegrenzungsgesetz“) sollen die Rechte von Kreditnehmern beim Verkauf von Forderungen aus Immobilien- und sonstigen Krediten, die Unternehmen und Privatkunden gewährt wurden, gestärkt werden. Momentan befindet sich das Gesetz zur Beratung im Bundesrat und wird im Dezember 2007 im Bundestag beraten werden.
Zusammen mit meinen Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Bundestagsfraktion setze ich mich für ein Sonderkündigungsrecht der Kreditnehmer bei einem Forderungsverkauf und den Wegfall der sonst üblichen Vorfälligkeitsentschädigung ein. Auch finde ich, dass Banken die Zustimmung des Schuldners einholen müssen, bevor sie Forderungen aus Kreditverhältnissen an Dritte übertragen. Dafür werde ich mich in den Beratungen zum Risikobegrenzungsgesetz stark machen.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Griefahn