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Frage von Dr. Andreas van A. •

Frage an Monika Griefahn von Dr. Andreas van A. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrte Frau Griefahn,

vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen zum Fall Marco. W. Sie schrieben, dass die Untersuchungshaft in seinem Fall im schlimmsten Fall 3 Jahre betragen könnte. Gibt es diesbezüglich im türkischen Recht denn keine Unterscheidung zwischen Erwachsenen- und Jugendrecht? Und wenn dies tatsächlich nicht der Fall ist, liegt dann nicht ein eklatanter Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention vor? Schließlich sehen Menschenrechtler ja schon die jetzige Untersuchungshaftdauer als nicht vereinbar an. Und wenn das so ist, ergebe sich daraus nicht eine Möglichkeit für die Bundesregierung, wirksamer Einfluß zu nehmen?

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Andreas van Almsick

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr van Almsick,

in der Türkei greift mit Vollendung des 15. Lebensjahres das Erwachsenenstrafrecht. Marco W. also in der Türkei strafrechtlich als Erwachsener und der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern ist, nicht nur in der Türkei, ein sehr schwerwiegender und wird entsprechend verfolgt.

Ich habe mich sehr gefreut, dass Marco W. zu Weihnachten aus der Untersuchungshaft frei gekommen ist. Damit ist die Sache jedoch noch nicht ausgestanden. Der Prozess wird voraussichtlich im April diesen Jahres fortgesetzt werden. Und da steht es Marco W. frei zu entscheiden, ob er zu dem Gerichtstermin erscheint.

Ich hoffe, dass die ganze Angelegenheit möglichst gütlich in diesem Jahr geregelt wird.

Mit freundlichen Grüßen
Monika Griefahn