Frage an Monika Griefahn von Wilhelm S. bezüglich Verbraucherschutz
ZEIT vom 31. 10. 07 S. 24
Sehr geehrte Frau Griefahn
in der ZEIT lese ich, dass Frau Zypries alle telefonisch abgeschlossenen Verträge als rechtverbindlich anerkennen will.
Es ist mir unbegreiflich, wie die SPD dem Telefon - Werbeterror Tür und Tor öffnen wollen, wie Sie alte Leute, die keinen Durchblick mehr haben, damit um ihre Ersparnisse bringen wollen, wie ich es bei meiner Mutter erlebt habe.
Bei den Rechtsanwälten häufen sich die Klagen über hinterlistig abgeschlossene Verträge am Telefon, denen mit Rechtsmitteln nicht mehr beizukommen ist.
Ich kann daraus nur entnehmen, dass Sie als Sozialdemokratin nicht mehr auf der Seite der Schwachen stehen.
Können Sie mir einen nachvollziehbaren Grund nennen, der Sie dazu brachte, der Telefon-Lobby nachzugeben?
Mit freundlichem Gruß
W. Sager
Sehr geehrter Herr Sager,
im Bereich Telefonwerbung lag bislang einiges im Argen und ich finde, dass wir mit dem neuen Gesetz zum Umgang mit telefonisch abgeschlossenen Verträgen einen wichtigen Schritt zur Stärkung des Verbraucherschutzes getan haben.
Mit dem neuen Gesetz, das Mitte 2008 in Kraft tritt, haben Verbraucherinnen und Verbraucher das Recht, telefonisch abgeschlossene Verträge über Glücksspiele oder Zeitschriften innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Außerdem sind Bußgeldregelungen für nicht vorher ausdrücklich gestattete Telefonwerbung geplant. Das bedeutet konkret: Wenn beispielsweise ein Call-Center seine Rufnummer unterdrückt, soll es mit einem Bußgeld bis zu 50 000 Euro belangt werden können.
Ich halte das Gesetz für eine geeignete Grundlage, um illegaler Telefonwerbung die Geschäftsbasis zu entziehen. Ich plädiere dafür, dass durch unerlaubte Telefonwerbung zustande gekommene Verträge in Zukunft von vornherein unwirksam sind. Denn wer ein illegales Geschäft betreibt, der darf keine wirksamen Verträge abschließen. Dafür werde ich mich weiterhin einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen,
Monika Griefahn