Frage an Monika Griefahn von Dr. Andreas van A. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrte Frau Griefahn,
bezüglich des Falles Marco W. möchte ich Sie bitten mir einige Fragen zu beantworten.
Könnten Sie mir bitte mitteilen, wie lange die Untersuchungshaft für Minderjährige maximal in der Türkei dauern kann.
Weiter wüßte ich gerne, warum der Zugang der Eltern zu ihrem Sohn derartig eingeschränkt ist. Es handelt sich doch "nur" um eine Untersuchungshaft.
Am 20. November spielt ja die Aussage des Mädchen eine große Rolle. Wissen Sie, ob es in der Türkei möglich ist, ein Urteil zu fällen, ohne dass das Mädchen vor Gericht erschienen ist? Und wenn nicht, wie lange kann die Gegenseite das Erscheinen hinauszögern, z.B. durch Gutachten, bis das Gericht endlich das Verfahren abbricht?
Und schließlich als letzten Punkt. Wie groß schätzen Sie die Gefahr ein, dass das Gericht Marco W. auf jeden Fall verurteilen wird, um nachträglich die lange Untersuchungshaft zu rechtfertigen?
Mit freundlichen Grüßen
A. van Almsick
Sehr geehrter Herr van Almsick,
vielen Dank für Ihre Email zum Fall "Marco W.". Die Bundesregierung hat im Fall "Marco W." bereits mehrfach Position bezogen und sich dafür eingesetzt, dass der inhaftierte Uelzener Schüler möglichst schnell wieder nach Hause kommt.
Mit nunmehr sechs Monaten ist die Dauer der Untersuchungshaft von Marco W. im Hinblick auf den Tatvorwurf und die Beweislage bereits sehr lang. Das türkische Gesetz sieht eine maximale Dauer der Untersuchungshaft von einem Jahr vor, die einmalig um sechs Monate verlängert werden kann. Für schwere Straftaten, und dazu zählt leider auch die, die Marko W. vorgeworfen wird, beträgt die Höchstdauer zwei Jahre. Diese ist wiederum auf maximal drei Jahre verlängerbar. Ich hoffe, dass es im Fall Marko W. nicht zum Höchstmaß der Untersuchungshaft kommen wird, denn die derzeitigen Haftbedingungen sind in keinerlei Weise hinnehmbar.
Wesentlichen Anteil an dem Dilemma von Marko W. haben sicherlich auch das 13jährige Mädchen Charlotte und ihre Mutter. Der Hauptverhandlung in Antalya hat sie sich nicht gestellt. Ohne ihr Erscheinen vor Gericht wird es schwer, ein ordentliches Urteil zu fällen. Auf das Gutachten und die Aussage des Mädchens wartet sowohl Marko W. als auch das türkische Gericht bis heute vergeblich. In England gibt es eine protokollierte Aussage des Mädchens. Allerdings reicht dies als Beweismittel in einem Strafprozess nach türkischem Recht nicht aus. Die Aussage des Mädchens am 20. November 2007 wird somit ausschlaggebend für den weiteren Prozessverlauf sein.
Zusammen mit meinen Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Bundestagsfraktion und mit Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier werde ich mich auch weiterhin dafür einsetzen, dass im Fall Marco W. möglichst bald Klarheit herrscht und dem jungen Uelzener ein faires Verfahren gemacht wird.
Mit freundlichen Grüßen,
Monika Griefahn