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Monika Griefahn
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Frage von Michael K. •

Frage an Monika Griefahn von Michael K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Liebe Monika,
ich bin empört darüber, dass Rainer Arnold verlautbart hat, dass der Tornado-Einsatz zur Überwachung von G8-Demonstranten in Reddelich verfassungskonform sei und sich dabei auf Art. 35 GG beruft. Wenn er ihn genau gelesen hätte, würde er feststellen müssen, dass die Streitkräfte nur bei Naturkatastrophen eingesetzt werden dürften oder bei Unglücksfällen, die mehr als das Gebiet eines Bundeslandes betreffen.
Ich sehe die Gefahr , dass ein immer häufiger geforderter BW-Einsatz im Inland, wie ihn Schäuble ja immer wieder fordert, oder durch solche bedenkenlose Einsätze wie oben zu einer schleichenden Aushöhlung der Verfassung führen. Ich möchte gerne Deine Auffassung dazu hören und was die SPD-Fraktion zu solchen Ausführungen ihres verteidigungspolitischen Sprechers sagt.

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Antwort von
SPD

Lieber Michael Kreidner,

vielen Dank für Deine Frage. Ich halte den Einsatz von Tornados zur Aufklärung des Gebietes der G8-Demonstranten auch für unangebracht. Die rechtliche Frage ist dabei allerdings bestritten. Solange es nicht um Eingriffsmaßnahmen der Bundeswehr geht, ist es anerkannt, dass praktisch immer wieder Amtshilfe geleistet wird. Das ist nach praktizierter Rechtsauffassung auch durch das Grundgesetz so gestützt. Beispielsweise bittet die Polizei bei der Vermisstensuche oft um Unterstützung durch Aufklärungsflüge, da die Bundeswehr hier wertvolle Hilfe leisten kann.

Ich bin der Meinung, dass sich auch solche wirklich nützliche und ungefährliche Hilfeleistungen der Bundeswehr auf wenige Einzelfälle beschränken muss. Im Fall des G8-Gipfels, bei der ich nicht sehen kann, dass es tatsächlich eine dringende Notwendigkeit für Amtshilfe durch die Bundeswehr gab, muss ich zudem sehr die fehlende Sensibilität der Verantwortlichen bemängeln. Eine Situation, in der Deeskalation mehr als wichtig war, war dieser Einsatz wirklich unangebracht.

Mit freundlichen Grüßen
Monika Griefahn