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Frage von Karl-Heinz L. •

Frage an Monika Griefahn von Karl-Heinz L. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Griefahn,

die Politik fordert verstärkt zur privaten Altersvorsorge auf. Ich habe daher seit längerem einen Fondssparplan und Einzelaktien sowie einen firmeneigenen Pensionsfonds.
Seit 1.Januar 2009 gilt in Deutschland die Abgeltungsteuer, die folgende Fragen aufwirft:

Bisher waren Gewinne aus Fonds und Aktien nach 1 Jahr Haltedauer steuerfrei(Spekulationsfrist). Weshalb werden seit 1 Januar 2009 unabhängig von der Haltedauer der Papiere diese dauerhaft mit 25% Abgeltungsteuer+anteilig Solizuschlag und Kirchensteueranteil mit bis zu 28,65% besteuert ? Beabsichtigen Sie eine Abmilderung dieser Besteuerung in der nächsten Legislaturperiode ?
Quelle: Magazin Focus v. 10.Dezember 2007 S. 169 ff., http://www.focus.de/finanzen/steuern/abgeltungsteuer/geldanlage-sparer-werden-bestraft_aid_229791.html

Im europäischen Vergleich verschlechtert sich die Situation für Deutsche Anleger massiv.
Belgien, Niederlande, Schweiz und Liechtenstein haben diesbezüglich keinerlei Beschränkungen. In Luxembourg und Österreich sind Veräußerungsgewinne nach 6 bzw. 12 Monaten steuerfrei, siehe Wikipedia
http://de.wikipedia.org/wiki/Abgeltungsteuer#Europ.C3.A4ischer_Vergleich_von_Abgeltungsteuern

Bei Edelmetallen (z.B.Gold) wurde die einjährige Spekulationsfrist beibehalten.
Bei Immobilien (Vermietung) wurde die 10 - jährige Haltedauer aufrecht erhalten.
Weshalb diese Ungleichbehandlung gegenüber Fonds und Aktien als zusätzliche Altersvorsorge ? http://de.wikipedia.org/wiki/Spekulationsfrist

Der Focus rechnete in der o.a. Ausgabe vor, dass bei 30-jähriger Ansparfrist mit monatlichen 100,- Euro 141.830,58 Euro angespart werden und durch die Abgeltungsteuer nach Abzug von 43.877,49 euro für den Leistungsempfänger 97.953,09 Euro verbleiben.
Soll so die private Vorsorge gefördert werden ?

Mit freundlichem Gruß

Karl - Heinz Lehmann

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Lehmann,

vielen Dank für Ihre Frage über die Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Wertpapieren.

Sie haben Recht, dass durch die Einführung einer Abgeltungssteuer inländische Kreditinstitute seit dem 1. Januar 2009 dazu verpflichtet werden, von Kapitaleinkünften, die einem Steuerpflichtigen zufließen, einen Steuerabzug von 25 Prozent (zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer) vorzunehmen und an das Finanzamt abzuführen. Mit dem anonymen Steuerabzug ist die Einkommensteuer des Steuerpflichtigen abgegolten. Unter die Abgeltungssteuer fallen dabei Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden, Erträge aus Investmentfonds, Vorteile aus Zertifikaten) und Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Kapitalanlagen unabhängig von Haltefristen. Bei Dividenden entfällt das Halbeinkünfteverfahren.

Für die Einführung einer fristenunabhängigen Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von Wertpapieranlagen gibt es gute Gründe. Dem deutschen Einkommensteuerrecht liegt das Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit zu Grunde. Bei höherer finanzieller Leistungsfähigkeit, d.h. höherem Einkommen ist ein entsprechend höherer Beitrag zur Erfüllung der Staatsaufgaben in Form von Steuern zu erbringen. Dieses Prinzip ist in gleicher Weise auch auf Veräußerungsgewinne anzuwenden. Es darf auch nicht übersehen werden, dass die bisherigen Freiräume bei der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen verantwortlich sind für die unübersichtliche Entwicklung hin zu immer neuen und immer komplizierten steueroptimierten Finanzprodukten. Durch die generelle Veräußerungsgewinnbesteuerung wird also derartigen Steuersparmodellen der Boden entzogen.

Ich habe mich bei den Experten meiner Fraktion für dieses Thema noch einmal rückversichert und diese sagen, dass die pauschale Kritik, dass die Veräußerungsgewinnbesteuerung die private Altervorsorge beeinträchtige, nicht gerechtfertigt ist. Zwar führt die Einbeziehung der privaten Veräußerungserlöse in die Abgeltungssteuer zu einer umfassenderen Besteuerung bei langfristigen Aktienanlagen und Fondssparplänen mit Aktien, aber nicht jede langfristige Anlage dient der Altersvorsorge. Eine steuerliche Besserstellung ist nur für Anlageformen gerechtfertigt, die ausschließlich der privaten Altersvorsorge dienen. Für die private Altersvorsorge stehen zertifizierte Altersvorsorgeverträge (Riester-Rente) und die Basisrenten (Rürup-Rente) zur Verfügung. Die Leistungen aus zertifizierten Altersvorsorgeverträgen werden erst in der Auszahlungsphase nachgelagert besteuert. Auch nach Einführung der Abgeltungssteuer wird bei der Besteuerung der Riester- und Rürup-Verträge der von der Höhe des zu versteuernden Einkommens abhängige persönliche Steuersatz und nicht der Abgeltungssteuersatz angewendet.

Durch die Einführung der Abgeltungssteuer wird also der Finanzplatz Deutschland gestärkt. Dieser Standpunkt lässt sich durch klare Argumente belegen und wird auch vom Zentralen Kreditausschuss, dem Interessenverband der deutschen Banken, geteilt. Von dem moderaten Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent profitieren die meisten privaten Kapitalanleger. Aufgrund der einheitlichen Behandlung der unterschiedlichen Kapitalerträge und des Steuerabzugs an der Quelle führt die Abgeltungssteuer zu einer Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens. Die Rendite einer privaten Kapitalanlage richtet sich zukünftig in erster Linie nach betriebswirtschaftlichen Maßstäben und wird nicht mehr durch unterschiedliche Steuerbelastungen überlagert.

Mit den besten Grüßen
Monika Griefahn