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Frage von Jens G. •

Frage an Monika Griefahn von Jens G. bezüglich Kultur

Sehr geehrte Frau Griefahn,
Soviel ich weiß ist Glücksspiel in Deutschland verboten bzw. streng reglementiert. Meine Frage: Handelt es sich bei Call-In –Sendungen, wie sie von 9 Live und anderen Privatsendern angeboten werden, nicht um solch illegales Glücksspiel?
Das sollte ich vielleicht begründen.

1.Es wird ein Einsatz gemacht. Auch wenn dies nur 50 Cent pro Anruf sind, so ist es doch ein Einsatz an dem die Sender verdienen, von dem sie leben.

2. Die „Fragen“ sind keine Fragen, sondern in der Regel so leicht, dass selbst ein 4 Jähriger schon eine Lösung wüsste z.B. „Frauennamen mit ‚e‘ am Ende“ oder „Eine Automarke“.
Erfolg hat also nichts mit Geschick oder Können eines Mitspielers zu tun sondern hängt vom Losglück „Triff die richtige Leitung“ ab.

3. In manchen Spielen wird ein weiteres Glücksmoment eingeführt. Im Beispiel Automarke hängen einige verdeckte Schilder an der Wand. „VW?“ „Nein VW steht auf keinem der Schilder.“
Mich würde außerdem interessieren, wie die Tätigkeiten dieser Sender überwacht werden, besonders seit in -meines Wissens – England, groß angelegten Manipulationen im Call-In Geschäft aufgedeckt wurden.

Mit freundlichen Grüßen,
Jens Geumann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Geumann,

vielen Dank für Ihre Frage. Auch ich sehe solche Sendungen wie Sie sie ansprechen sehr kritisch. Das Problem ist, da Medienpolitik hauptsächlich unter die Zuständigkeit der Länder fällt, liegt damit auch die Aufsicht von Sendern und einzelnen Rundfunksendungen bei den jeweilig zuständigen Landesmedienanstalten. Beim Sender 9 Live ist das die Bayerische Landeszentrale für neue Medien.

Sie können dort eine Programmbeschwerde wegen Verstoßes gegen den Rundfunkstaatsvertrag und die Satzung der Landesmedienanstalten über Gewinnspielsendungen und Gewinnspiele (Gewinnspielsatzung) abgeben. Nur die Landesmedienanstalt ist in der Lage Druck auszuüben bzw. zu reagieren, da sie über die Zulassung einzelner Sender des privaten Rundfunks entscheiden.

Hier schicke ich Ihnen einmal den Link zur besagten Satzung:
http://www.mabb.de/fileadmin/user_upload/pdf/Satzung_Gewinnspiele_2009.pdf

Mit den besten Grüßen
Monika Griefahn