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Frage von Ralf W. •

Frage an Monika Griefahn von Ralf W. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Griefahn,

mit Erleichterung und Freude habe ich zur Kenntnis genommen, daß es eine Anhörung zur Kinderpornographie-Sperrung im Internet geben wird. Dafür schon einmal vielen Dank.

Ich gehe davon aus, daß eine Änderung des Gesetzes nun im Bereich des Möglichen ist.

Folgende Punkte halte ich dabei für entscheidend:

1. Richtervorbehalt:
Es dürfen nur Seiten gefiltert werden, zu denen ein Richter die Genehmigung erteilt, weil sich auf ihm kinderpornographisches Material (und nicht etwa etwas anderes) befindet und auch nur dann, wenn die Polizei begründen kann, warum sie den entsprechenden Server nicht selbst stilllegen kann.

2. Keine Echtzeitüberwachung und kein Einschalten des BKAs:
Es darf keine Echtzeitüberwachung und keine Übermittlung an das BKA geben. Das Anklicken eines Links, der zu einem STOP-Schild führt, muss straffrei bleiben, da sonst die Rechtssicherheit nicht gewährt ist, weil es viele Umstände geben kann, die den Eindruck entstehen lassen, daß jemand mehrmals eine solche Seite zu erreichen versucht. Dies würde zu einer großen Verunsicherung führen, wenn nämlich Nutzer einen Link zu einer Fake-Stoppschild-Seite oder gar einen Link zu einer Seite mit kinderpornographischem Inhalt geschickt bekommt, und er dies dem Link gar nicht ansehen kann.
Ich glaube allerdings, daß man dann überhaupt keine Seiten mehr sperren müsste.

Sinnvoller wäre natürlich:
Kein Gesetz, sondern bessere Finanzierung der Polizei und ein Ausschuss, der klärt, wo die Probleme beim Stilllegen von KP-Seiten in Deutschland, den USA und Europa etc. liegen.

Halten Sie dies für realisierbare Vorschläge?

Mit freundlichen Grüßen
Ralf Wallenstein

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wallenstein,

vielen Dank für Ihre Frage. Durch das geplante Gesetz zur Sperrung von Internetseiten wird eine sensible Grundrechtsthematik tangiert, bei der wir als SPD verantwortlich handeln und sorgsam abwägen wollen. Deshalb bin ich froh, dass wir uns mit unserer Forderung nach einer Anhörung im Bundestag durchsetzen konnten, damit auch die kritischen Aspekte des Gesetzesvorhaben in aller Ruhe diskutiert und geprüft werden können.

In der SPD-Bundestagsfraktion unterstützen wir in jeder Hinsicht die Bemühungen für eine wirkungsvolle Bekämpfung von Kinderpornographie. Aber Initiativen müssen in einem angemessenen rechtsstaatlichen Verfahren organisiert sein. Der wichtige Kampf gegen Kinderpornographie im Internet und die Rechte der Internet-Nutzer müssen sich dabei nicht ausschließen. Deswegen wollen wir ein sorgfältiges parlamentarisches Verfahren und dazu gehört auch eine öffentliche Anhörung.

Die Fragen, die Sie aufwerfen gehören genau zu denen, die in der Anhörung thematisiert werden sollen. Ich halte sie für sehr zentral, möchte der Anhörung aber nicht schon mit möglichen Antworten vorgreifen.

Lassen Sie mich aber noch einen Punkt sagen, der mir sehr wichtig ist: Das Austrocknen des Marktes für Kinderpornografie im Internet kann nur ein Baustein in einer Gesamtstrategie der Bundesregierung sein. Diese Gesamtstrategie ist leider längst überfällig. Die zögerliche Umsetzung des Aktionsplans der Bundesregierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung zeigt, dass gerade auch die Familienministerin ihr Engagement endlich verstärken muss, insbesondere beim Opferschutz und bei der Täterverfolgung.

Mit freundlichen Grüßen
Monika Griefahn