
(...) Mit Bezug auf namhafte Verfassungsrechtler, wie beispielsweise Prof. Wieland aus Speyer habe ich Zweifel geäußert, ob das Betreuungsgeld dem verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz entspricht. Denn nur weil eine Familie ein öffentlich subventioniertes Angebot wie einen Betreuungsplatz in einer Kita nicht annimmt, muss sie nicht entschädigt werden, da die Nichtinanspruchnahme keinen Nachteil darstellt, was allerdings Voraussetzung für den Anspruch auf eine Geldleistung wäre. (...)