Frage an Monika Brüning von Jürgen H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Brüning,
ich habe bei verschiedenen sachen festgestellt das man auf Gemeindeebene ein wiederspruch einlegen kann, bzw. eine Abstimmung der Wähler darüber verlangen kann. Man muß nur eine bestimmte Menge an Wählern zur Unterschrift bekommen.
Mein Frage an sie ist folgende, warum ist das in GG auf Bundesebene nicht möglich oder wenn es möglich ist, warum wird es dann nicht öffentlich gemacht.
In jeden anderen Land gibt es die Möglichkeit über ein Volksbegehren verschieden sachen zu stoppen oder sie ineiner anderen Richtung zu schicken.
Der Deutsche ist in den Augen der Politiker nicht reif. Warum wird uns das verwehrt, das fast alle Nationen haben?
Ich würde mich über eine Antwort freuen.
Es verbleibt
MFG Jürgen Hey
Sehr geehrter Herr Hey,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur direkten Demokratie in Deutschland, die ich Ihnen gern beantworten will.
In Ihrer Frage bemerken sie richtig, dass es gerade auf kommunaler und Landesebene in Deutschland eine Vielzahl von Verfahren direkter Demokratie gibt. Auch wenn sich der Blick bei der deutschen Politik meist auf die Bundesebene fokussiert, so sollte die Bedeutung der Landes- und Kommunalpolitik für den politischen Entscheidungsfindungsprozess nicht unterschätzt werden. Hier gibt es bereits eine Fülle unterschiedlichster Verfahren direkter Demokratie, angefangen von der Volksabstimmung bis hin zum Bürgerbegehren.
Direkte Demokratie und repräsentativ-parlamentarische Demokratie schließen sich nicht aus. Wie anhand der Gleichzeitigkeit von Elementen direkter und repräsentativ-parlamentarischer Demokratie in Deutschland zu sehen ist, können beide Formen eine gelungene Ergänzung für ein demokratisches Gemeinwesen sein.
Warum ist es nun aber so, dass auf der bundespolitischen Ebene vergleichsweise wenige Verfahren direkter Demokratie verankert sind? Aufbauend auf den Erfahrungen der instabilen politischen Verhältnisse der Weimarer Republik, die Verfahren direkter Demokratie auch auf der gesamtstaatlichen Ebene vorsah, entstand 1949 das Grundgesetz (GG) für die Bundesrepublik Deutschland. Seit dem Inkrafttreten des GG am 24. Mai 1949 hat sich die repräsenativ-parlamentarische Demokratie als überaus erfolgreiche und stabile Staatsform in Deutschland behauptet und bewährt. Der Erfolg des GG wird unter anderem daran deutlich, dass sich zahlreiche Staaten Afrikas und Osteuropas bei der Schaffung einer eigenen Verfassung am GG orientiert haben.
Das sich das GG zum „Exportschlager“ entwickeln konnte liegt unter anderem daran, dass die repräsentative Demokratie ein hohes Maß an politischer Entscheidungsfähigkeit ermöglicht. Zu dieser positiven Eigenschaft kommt der Eigenwert politischer Stabilität hinzu. Kurzfristige Stimmungsmache und gesellschaftliche Polarisierung, die von einigen politischen Kräften bei Volksabstimmungen genutzt werden, um ihre eigenen z.T. höchst partikularen Interessen zu verfolgen, erzeugen gesamtpolitische Instabilität und soziale Spaltung. Politische Kompromissfindung wird so ungemein erschwert. Solche Entwicklungen produzieren Unsicherheit für unsere Bürgerinnen und Bürger sowie die Partner im Ausland.
Bei Plebisziten werden hochkomplexe soziale Fragestellungen auf Ja-Nein-Antworten reduziert. Dieses Verfahren spielt unverantwortichen Populisten in die Hände. Es können so nur sehr wenige gesellschaftliche Akteure in die Findung eines politischen Kompromisses eingebunden werden. Steigende soziale Ungerechtigkeit und zunehmende Unzufriedenheit mit den politischen Verhältnissen können die Folge sein.
Nicht zuletzt besteht bei Volksabstimmungen immer auch die ernstzunehmende Gefahr, dass gar nicht über die konkrete Sachfrage abgestimmt wird, sondern lediglich die Zufriedenheit oder eben Unzufriedenheit mit Regierung oder Opposition zum Ausdruck gebracht wird. Effektive politische Lösungen die die Situation in Deutschland verbessern, können auf diese Art sicherlich kaum gefunden werden.
Ich persönlich finde es gut und wichtig, dass wir, die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes, in der Kommunal- und Landespolitik viele verschiedende Möglichkeiten der direkten politischen Mitbestimmung haben, weil gerade hier die politischen Entscheidungen unser Lebensumfeld maßgeblich mitbestimmen. Die repräsentativ-parlamentarische Demokratie in Deutschland ist eine Erfolgsgeschichte. Die politische Stellvertretung durch Abgeordnete hat sich als zweckdienlich erwiesen. Sie bewirkt politische Stabilität, Kompromissfähigkeit und Berechenbarkeit, allesamt Eigenschaften, die den Erfolg eines demokratischen Gemeinwesens auszeichnen.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Brüning, MdB