Ist die Europäische Volkssportgemeinschaft (EVG) kein maßgeblicher Dachverband oder warum wurde mit diesem Verband keine Rahmenvereinbarung über die Nutzung des Waldes geschlossen?
Sehr geehrte Frau Dahlke,
Sie haben hier auf die Frage „Würden Sie sich dafür einsetzen, dass die Durchführung von Wandertagen im hessischen Staatswald kostenfrei durch die Forstämter genehmigt werden?“ geantwortet:
„Um die finanzielle Belastung der einzelnen Vereine abzumildern, hatte Hessen-Forst im Jahr 2018 mit den beiden maßgeblichen Dachverbänden, dem Landessportbund Hessen (lsb-h) und dem Deutsche Volkssportverband e. V. (DVV), jeweils eine entsprechende Rahmenvereinbarung abgeschlossen.“
Der Deutsche Volkssportverband (DVV) ist in Hessen so gut wie tot. Es gibt nur noch fünf Wanderveranstaltungen pro Jahr in Hessen: In Limburg-Dietkirchen, Grebenhain-Ilbeshausen, Fulda, Otzberg-Hering und Neustadt. Die Europäische Volkssportgemeinschaft hatte 2023 bereits 12 Wandertage. Drei weitere Wandertage sind noch im Terminkalender.
Ist es da nicht unangemessen, die Europäische Volkssportgemeinschaft als nicht maßgeblich zu bezeichnen?
Mit freundlichen Grüßen
Horst E.
Sehr geehrter Herr E.,
nach Rücksprache mit dem zuständigen Ministerium kann ich mitteilen:
Um die bewährte Praxis und die Vereinfachungsregeln auf weitere Veranstaltungen von Vereinen auszuweiten, die jenen (Wander-) Verbänden angehören, mit denen kein Rahmenvertrag besteht, wird Hessen-Forst sich bis Ende des Jahres einen Überblick verschaffen was sinnvoll sein könnte. Es würde begrüßt, wenn die Europäische Volkssportgemeinschaft unmittelbar oder über Kontakte der Wanderfreunde Hatzbachtal auf die Landesbetriebsleitung Hessen-Forst zuginge, um dann ggf. zu einer baldigen Verständigung zu gelangen.
Mit freundlichen Grüßen
Miriam Dahlke