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Frage von Ralf T. •

Unterstützen sie einen Antrag auf Verbot der AfD durch den Bundestag, den Bundesrat oder der Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht?

Sehr geehrter Frau Albrecht,
wie das Deutsche Institut für Menschenrechte unlängst in einer Analyse nachgewiesen hat, dass die AfD alle Kriterien erfüllt um verboten werden zu können, ist die Frage an sie, im Zeichen des Schutzes unserer Demokratie, ob sie dieser Analyse folgen können und den Bundestag, den Bundesrat oder die Bundesregierung ebenfalls mit auffordern möchten einen Antrag zum Verbot der AfD beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. Ich möchte hierzu auch auf eine Petition auf der Plattform innn.it mit dem Titel "Prüft ein AfD Verbot!" hinweisen, bei welchem bereits über 200.000 besorgte Bürger unterschrieben haben.

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Antwort von
ÖDP

Sehr geehrter Herr T.

vielen Dank für ihr Interesse und die überaus wichtige Fragestellung. Gerne nehme ich hierzu Stellung.

Parteien sind dann verfassungswidrig, wenn sie nach ihren Zielen oder ihre Anhänger sich entsprechend verhalten, die freiheitliche Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der BRD zu gefährden. Dann können sie durch das Bundesverfassungsgericht (nach Beantragung durch den Bundestag, den Bundesrat oder der Bundesregierung) verboten werden. Dies scheint nun durch ihre o.g. Analyse als gegeben betrachtet werden zu können. Da die AfD mittlerweile durchaus viele Wähler gewonnen hat. Deswegen ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass ein Verbot nach Beantragung durch die o.g. Institutionen möglich ist. Sowohl ich, als auch die ÖDP im Allgemeinen steht in ihren Grundsätzen zu einer strikten Abgrenzung von extremistischen Gruppierungen und Parteien.

Mit ökologisch-demokratischen Grüßen

Miriam Albrecht