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Minka Dott
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Frage von Detlef V. •

Frage an Minka Dott von Detlef V. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag Frau Dott,
zunächst möchte ich mich für Ihre Erstantwort bedanken. Diese gibt mir jedoch auf, noch einmal nachzufragen.
Behördenentscheidungen sind häufig von den betroffenen Bürgern nicht nachvollziehbar, weil sie mit dem so genannten >gesunden Menschenverstand< nicht in Übereinstimmung zu bringen sind. Aber vielleicht gibt es ja auch parallel den >rätselhaften Behördenverstand<. Dieser sollte dann aber auch lexikgrafisch aufgearbeitet werden. Aber nun ernsthaft, wann wird es diese Zielvereinbarungen geben und wie werden diese greifen?

Welche Mittel nutzt das Land Berlin um die Aufarbeitung der Probleme um die Bankgesellschaft Berlin zum Ziel zu führen. Bisher ist ja wohl alles im Sande verlaufen. Das ist nicht zu verstehen.
Zum Krankenhausbetrieb Vivantes möchte ich erweiternd anmerken, dass die Sanierung zu Erhalt des Unternehmens, neben dem politischen Willen, maßgeblich durch Einkommensverzicht der Mitarbeiter möglich war. Eine Aussage ab wann die Mitarbeiter den Verzicht auf Einkommensanteilen beenden können, steht jedoch aus.

Die Jobcenter sind jeweils Arbeitsgemeinschaften (ARGE) der örtlichen Arbeitsagentur mit dem jeweiligen Sozialamt. Sie sind demnach getragen von einer Bundesbehörde (Arbeitsagentur) und den örtlichen Behörden, die wiederum von den Bürgervertretern (Abgeordneten) zu überwachen sind. Deshalb sehe ich im Gegensatz zu Ihnen sehr wohl Handlungsspielraum im kommunalen Bereich. Insbesondere, so scheint es jedenfalls, sind die benannten regelmäßigen Evaluationen im Ergebnis für die Betroffenen nicht auszureichend.
Mit freundlichem Gruß D. Voigt

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Voigt,

Der Abschluss von Zielvereinbarungen ist im Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetz (17.5.1999) und im 4. Verwaltungsreformgesetz (vom 3.11.2005) festgelegt. Mit diesem Leitungs- und Steuerungsinstrument zwischen der Behördenleitung und den Abteilungen soll sichergestellt werden, dass Prioritäten richtig gesetzt und die vorgegebenen Leistungs-, Qualitäts- und Finanzziele mit den zur Verfügung gestellten Ressourcen erreicht werden. Dazu ist es notwendig, Erfolgs- und Wirkungsindikatoren für die formulierten Leistungs- und Qualitätsziele verbindlich zu formulieren.

Sie sehen schon, sollen Zielvereinbarungen nicht nur formale Papiere, sondern tatsächlich ein wirksames Steuerungsinstrument für die Modernisierung der Verwaltung zu einer effizienten und bürgerfreundlichen Behörde sein, bedürfen sie einer intensiven Vorbereitung, der Analyse der bisherigen Arbeit und ausführlicher Gespräche mit den Mitarbeitern. Es müssen geeignete Messgrößen erarbeitet werden, die nicht nur den Umfang der einzelnen behördlichen Leistungen nachprüfbar machen, sondern auch die Qualität und die Wirksamkeit der erbrachten Leistungen. Nur so kann die Zielerreichung kontrolliert werden.

Im Rahmen der Überprüfung durch den Rechnungshof zur Umsetzung des Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetzes in den Bezirken und in den Senatsverwaltungen liegt auch eine erste Bilanz (Stand 2004) zur Realisierung von Zielvereinbarungen vor. Darin wird eingeschätzt, dass in den meisten Bezirksverwaltungen die Anwendung von Ziel- und Servicevereinbarungen bereits gängige Praxis ist. Nur in wenigen Bezirken (Pankow, Charlottenburg-Wilmersdorf, Reinickendorf) wurde das Instrument Zielvereinbarungen nicht genutzt. Der Rechnungshof stellte fest, dass es besonders wichtig ist, die Qualitätsindikatoren weiter zu verbessern und sie auch landesweit abzustimmen.

In den Senatsverwaltungen ist der Prozess zur Einführung von Zielvereinbarungen noch nicht so weit fortgeschritten. Bei einem Soll von 48 Zielvereinbarungen waren 2004 fünfzehn abgeschlossen. Natürlich ist angesichts der besonderen Aufgabenstellung einer Ministerialverwaltung ein Teil ihrer Aufgabenstellung nur eingeschränkt planbar. Grundsätzlich ist aber auch in den Senatsverwaltungen das Steuerungsinstrument Zielvereinbarungen für die weitere Umsetzung der Verwaltungsreform unverzichtbar und wird deshalb von den Abgeordneten nachdrücklich gefordert.

Zum Jahresende muss der Senat erneut zum Stand der Zielvereinbarungen dem Abgeordnetenhaus berichten. Die anderen von Ihnen angesprochenen Themen bauen darauf auf. Allerdings lassen sie sich nicht in der hier nur möglichen Kürze beantworten. Bitte rufen Sie mich doch an, wir können es gerne besprechen.

Mit freundlichen Grüssen, Minka Dott.