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Minka Dott
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Frage von Detlev D. •

Frage an Minka Dott von Detlev D. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte Fr. Dott,
im Rahmen des Schallschutzprogramms baut der BBI Schalldämmlüfter in Räume ein, die reine Zuluftanlagen sind. Reine Zuluftanlagen pressen von aussen kalte Luft in den Raum und verdrängen die zuvor erwärmte Luft (Heizung oder Ofen), ohne dabei die Abluftführung zu beachten. Hierbei entstehen bis zu 90% höhere Heizkosten, es kann aber auch sein, dass die Raumfeuchtigkeit nicht abgeführt wird. Reine Zuluftanlagen sind laut DIN 1946-6 verboten, außerdem verstoßen sie gegen die Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009/2012.
Die Vorgaben gemäß DIN 1946-6 und der Energieeinsparverordnung erfüllen Zuluft-/Abluftanlagen mit Wärmerückgewinnung, sie sind nur teurer.
Warum müssen die Lärmgeschädigten auch noch bis zu 90% höhere Heizkosten und die laufenden
Lüfterkosten bezahlen.

Mit freundlichen Grüssen
Detering

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DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Detering,

ich bedanke mich für Ihre Frage. Mit der Antwort hat es etwas gedauert, erst urlaubsbedingt und dann weil ich nachfragen musste. Allerdings habe ich bisher keine einleuchtende Antwort erhalten.

Ich erspare mir, Ihnen alle Forderungen in Bezug auf den zukünftigen Flughafen aufzuschreiben, die finden Sie in unserem Bezirklichen Wahlprogramm und auch im Berliner Landesprogramm der LINKEN. Es kommt darauf an, die Lebensqualität Betroffener nicht noch durch falsche Schutzmaßnahmen zu schädigen. Das versuche ich weiterhin zu verhindern und bin deshalb dabei, zuständige Stellen zu einer Erläuterung ihrer Absichten zu bewegen. Ich bin selbst nicht fachkundig genug, habe darum Fachleute um Stellungnahme gebeten. Sie bekommen Nachricht, wenn ich Antworten habe.
Der Anwohnerschutz bleibt Thema- auch nach der Wahl am 18.September.

Mit freundlichem Gruß,
Minka Dott

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DIE LINKE

Nachsatz zu meiner Antwort :

Wie ich erfuhr, haben Sie diese Frage auch an meinen Fraktionsvorsitzenden Udo Wolf gestellt.
Auch er betont die Forderung nach einem strengen Nachtflugverbot in der Zeit von 22.00-6.00 Uhr und nach einer erneuten Überprüfung der Flugrouten. Ihr technisches Anliegen hat er an die zuständige Genehmigungsbehörde weitergeleitet. Sie erhalten eine ausführliche Antwort per Post.