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Frage von Gerhard M. •

Frage an Mike Mohring von Gerhard M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Im Namen der Programmfreiheit ist es dem Öffentlich-rechtlichen Rundfunk erlaubt, ein Programm zu machen, das außerhalb seines Rundfunkauftrags liegt. Auch werden umfassende Geldmengen aus den Einnahmen der (gemeinnützigen?) öffentlich-rechlichen Anstalten durch den sogenannten Rundfunkbeitrag in Private Unternehmen und den (mafiöse) KomerzSport umgeleitet (Beispiele: Babylon Berlin, Fussball, Fahrradtouren in Frankreich, Talk- und Quizshows, Plasberg, Will, Jauch, Gottschalk etc.)

Wie ist es angesichts des Zahlungszwangs zum sogenannten Rundfunkbeitrag zu rechtfertigen, dass alle Bürger*innen auch für die Finanzierung jener Teile des Programms des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks aufkommen müssen, die außerhalb seines Rundfunkauftrags liegen und von anderen Sendern und Medien besorgt können und werden?

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