Können Sie die Prüfung eines AfD verbots ansprechen?
Die AfD ist nach §21 GG verbotswürdig. https://www.zdf.de/nachrichten/politik/menschenrechtsinstitut-voraussetzungen-afd-menschenrechte-verbot-100.html
auf https://innn.it/afdverbot gibt es mittlerweile über 250.000 unterschriften für ein AfD verbot. Sowohl 2024 als auch 2025 sind hier in Thüringen Wahlen, wie Sie wissen. Verfassungswidrige, rassistische Parteien wie die AfD haben nichts in irgendwelchen Parlamenten zu suchen.
Im Grundgesetz ist die Zuständigkeit für Parteiverbotsverfahren dem Bundesverfassungsgericht zugewiesen. Bisher hat dies erst zwei Parteienverbote ausgesprochen. Ob eine Partei verfassungsfeindlich ist und damit verboten werden kann, obliegt nicht dem eigenen subjektiven Meinungsbild. Das Bundesverfassungsgericht kann in Ihrem angesprochenen Fall der Afd nur auf Antrag des Bundestages, Bundesrates oder der Bundesregierung tätig werden. Zu Recht müssen für ein Parteienverbot hohe Hürden überwunden werden, damit eben nicht eine vom Souverän durch Wahl verliehene Mehrheit auf Zeit sich politisch unliebsamer Mitbewerber durch Verbotsverfahren versucht zu entledigt.
Über die Zulassung zur Landtagswahl in Thüringen entscheidet der Landeswahlausschuss.