Frage an Mike Mohring von Andreas T. bezüglich Umwelt
Nach der deutschen Einheit konnten viele Infrastrukturvorhaben in Ostdeutschland voran gebracht werden, weil wir Sonderregelungen im Landesplanungsrecht verankert hatten. U.a. sind Ergebnisse von Raumordnungsverfahren in Thüringen dauerhaft bestandskräftig und verlieren nicht ihre Genehmigungskraft, wenn nicht nach einer zeitlichen Befristung die nächsten Schritte, z.B. zum Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden. Insbesondere im Energiebereich werden damit, auch durch die neuen Vorschläge im Klimaschutzprogramm der Bundesregierung (Energiespeicher sollen privilegiert werden), wieder Möglichkeiten eröffnet, Investitionen nach Raumordnungsverfahren, wie z.B. das geplante PSW an der Schmalwassertalsperre ohne zeitliche Befristung weiter zu planen. Werden Sie einer Änderung des Landesplanungsgesetzes auf den Weg bringen, damit solche naturzerstörenden Investitionen unterbunden werden.
Sehr geehrter Herr Trautvetter,
wir werden das Landesplanungsrecht, auch bzgl. des Windkraftausbaues, evaluieren und fach- und sachgerecht an die Anforderungen der Energiewende und den Klima- bzw. Artenschutzes anpassen.
Mit freundlichen Grüßen
Mike Mohring