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Frage von Wilfried M. •

Frage an Mike Mohring von Wilfried M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Mike Mohring,
T. SPANIER schrieb in der OTZ vom 30.08.2014 zur Angelegenheit um den Landrat / Loquitztrans- Geschäftsführer H. Holzhey (Saalfeld- Rudolstadt):
"Nach massiver Intervention von CDU-Landtagsfraktionschef Mike Mohring und Innenminister Jörg Geibert fand man eine Gesetzesauslegung, die beides ermöglichte: Landrat und Firmenchef. Ein deutschlandweit einmaliger Fall."(Link 1).
Soweit ich weiß, gilt § 66 (1) ThürBG: "Der Beamte bedarf ZUR ÜBERNAHME jeder Nebentätigkeit, mit Ausnahme der in § 67 Abs. 1 abschließend aufgeführten, DER VORHERIGEN GENEHMIGUNG, soweit er nicht nach § 65 zu ihrer Wahrnehmung verpflichtet ist. ..." (2).
Eine VORHERIGE Genehmigung der "Nebentätigeit" lag im Falle Holzhey nicht vor.
Da Ihr Genosse Jörg GEIBERT mir seit 30.08.2014 auf meine zum Thema gestellte Frage bzw. Bitte um Transparenz nicht antwortet und da Sie ja offenbar - laut SPANIER- zu dem inneren Kreis der Eingeweihten bzw. zu den Aktivisten zählen:
Würden Sie bitte endlich die erwähnte "Gesetzesauslegung" für alle transparent / nachlesbar machen ?
Darf man in Thüringen entgegen des zitierten § 66 (1) ThürBG Wahlbeamter werden und Gesetzestreue unter Eid (und in der Zeugenschaft von ein paar Mitwissern) versprechen, während man noch eine Geschäftsführung innehat, die als Nebentätigkeit weiter auszuüben man gar nicht beantragen kann, wenn man noch gar nicht im Amt ist?
Ich bitte um wahrheitsgemäße Antworten.
Mit frdl. Grüßen
Dipl. med. W. M.
Deutsches Institut für Totalitarismusabwehr
Anti-Korruption. Reformation 2014 e.V.

1) http://www.otz.de/startseite/detail/-/specific/Der-Aktionist-Saalfelder-Landrat-Hartmut-Holzhey-vor-dem-Abschied-2112003177
2) http://landesrecht.thueringen.de/jportal/;jsessionid=B5813774427608D985E965C56D1DFCDA.jpd4?quelle=jlink&query=BG+TH&psml=bsthueprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-BGTH2009pP66
3) https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/jorg-geibert/question/2014-08-30/8724

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr M.,

Sie haben sich über das Portal Abgeordnetenwatch.de an mich gewandt. Hartmut Holzey wurde im 2012 mit großer Mehrheit von der Bevölkerung zum Landrat im Kreis Saalfeld-Rudolstadt gewählt. Ende September 2014 trat er von seinem Amt zurück. Seit 17 Monaten ist Marko Wolfram Landrat im Landkreis. Der von Ihnen in Frage gestellte mögliche Sachverhalt steht daher nicht mehr im Raum. Wie Ihnen auch mein Kollege Jörg Geibert auf Ihre Anfragen mitgeteilt hat, bewerten den von Ihnen geschilderten Sachverhalt nicht Politiker, sondern das Landesverwaltungsamt als kommunale Aufsichtsbehörde.

Mit freundlichen Grüßen

Mike Mehring LL.M.