Frage an Mike Mohring von Torsten R. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Mohring,
Sie schreiben als Antwort "weil nur so die vom Gesetzgeber beabsichtigte bürgerfreundliche Finanzierung und vorteilsgerechte Belastung der Abgabepflichtigen aufrechterhalten werden kann." und wiederholgen damit die CDU- Stereotypen des "wirtschaftlichen Vorteils", an den das ThürKAG anknüpft. Da Ihr Fraktionskollege Horst Krauße Fragen bei Abgeordnetenwach nicht beantwortet (was wiederum Rückschlüsse auf die tatsächliche Bürgernähe der CDU zulässt), daher an Sie die gleiche Frage:
1.
a) KönnenSie uns Wählern (insbesondere den Grundstückseigentümern) den Begriff des "wirtschaftlichen Vorteils" verständlich erläutern, der ja per Definition nur und ausschließlich den Grundstückseigentümern zufließt. Ein wirtschaftlicher Vorteil muss laut Rechtsprechung ein konkret messbarer sein, daher
b) Wo können Sie in Thüringen nachweisen, dass konkret nach Abwasser- und/oder Straßenbaumaßnahmen die Grundstückspreise der Anliegergrundstücke messbar und preisadäquat (Beiträge zwischen 10 T€ bis zu 70 T€ sind in Greiz keine Ausnahme) angestiegen sind?
Sie schreiben in Ihrer Antwort ferner: "Sonstige Ergänzungsvorschläge, insbesondere die Verquickung mit Fragen des Straßenausbaubeitragsrechts haben wir nicht aufgenommen. Denn hierbei handelt es sich um eine seinerseits rechtlich höchst komplexe Materie, die einer eigenständigen sorgfältigen Betrachtung und Regelung bedarf."Die CDU ist jetzt seit 20 Jahren "an der Macht" (also in politischer Verantwortung). Daher
2.
a) Wenn die ersten 20 Jahre für die CDU nicht reichten, die "rechtlich höchst komplexe Materie" (die sich offenbar zur Arbeitsplatzsicherung nur deutsche Behörden antun) einer "eigenständigen sorgfältigen Betrachtung und Regelung" zu unterziehen - woraus leitet dann die CDU den Anspruch ab, uns Grundstückseigentümer weitere fünf Jahre veräppeln und hinhalten zu wollen?
b) Welchen Zeitrahmen sieht ein Herr Mohring als realistisch, bis die CDU das endgültig kapiert hat?
MfG
Torsten Röder
Sehr geeehrter Herr Röder,
ich bin schon etwas verwundert, daß Sie glauben in derart unflätiger Art und Weise eine vernünftige Diskussion über politische Sachfragen führen zu müssen. Wir investieren in den nächsten Jahren voraussichtlich 1,79 Milliarden Euro allein im Bereich Abwasser um die Grundstückseigentümer zu entlasten. Dies führt zu einem entsprechenden wirtschaftlichen Vorteil der Betroffenen. Wenn Sie sich für Details der Regelung interessieren, können Sie diese gern in der Parlamentsdokumentation des Landtags zu unserem Gesetz online nachlesen.
Was den Bereich der Straßenausbaubeiträge angeht, geht es nicht um die Frage, wann die CDU dies kapiert, sondern um die rechtlich komplexe Frage, was mit den Fällen in der Vergangenheit geschehen soll. Dies muß umfassend erörtert werden, denn hier sagen alle Fachleute und insbesondere die Juristen, daß eine Regelung nicht einfach wird.
Im Übrigen darf ich mir den Hinweis erlauben, daß beide Problemstellungen Relikte aus 40 Jahren DDR Mißwirtschaft sind, an deren Beseitigung wir seit 20 Jahren sehr erfolgreich arbeiten. Selbstverständlich soll der hohe Nachholbedarf aber nicht zu einer finanziellen Überforderung der Thüringerinnen und Thüringer führen. Deshalb haben wir das Beitragsbegrenzungsgesetz verabschiedet und deshalb müssen wir in der nächsten Legislatur auch eine vernünftige Lösung des Straßenausbaubeitragsrechts finden.
Mike Mohring