Frage an Mike Mohring von Joachim H. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Her Mohring,
vielen Dank für Ihre Antwort. Für mich bleiben dabei aber vier Fragen offen:
1. Nach einer Schätzung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft belaufen sich die Schäden zu Weihnachten / Silvester auf jährlich 32 Mio. €.
Was passiert nach gehäuften Neujahrs-Meldungen der regionalen und überregionalen Tageszeitungen mit den Inhalten (vgl. Internet): „Silvesterrakete Ursache für Großbrand - Mllionenschaden“, „Silvesterrakete verursacht Wohnungsbrand“, „Feuerwerkskörper verletzten mehrere Menschen“?
Werden diese ebenfalls jahrelang gesammelten Erfahrungen ignoriert?
2. Welcher Gefährdungs-Unterschiede (unabhängig von der Relation zwischen vielleicht Zehntausenden Skyballons und Millionen Silvesterraketen) bestehen zwischen den ohne Einflussmöglichkeit auf die Flugrichtung fliegenden und manchmal brennend abstürzenden Himmelslaternen und Silvesterraketen,
die ja auch nicht „mit ständig möglicher Richtungs-Steuerung“ fliegen und
„immer kontrolliert nach vorheriger garantierter Flammenlöschung
auf feuerfesten Landeplätzen“ niedergehen?
3. Warum ein Verbot von Himmelslaternen, deren angeführtes Gefahrenpotential aus reiner Flughöhe sich mir nicht voll erschließt (Heißluftballons mit offener Flamme erreichen gleiche Höhen, zur unkontrollierten Richtung vgl. 2., ist ein aus Flughöhe resultierendes, entfernt entstehendes Feuer gefährlicher als ein nahes durch Feuerwerk?), während die schadensträchtig hohe Raketen-Energie nicht betrachtet wird („Silvesterrakete durchschlägt Fenster und löst Feuer aus“)? Verhältnismäßigkeit?
4. Ich will die Gefährdung durch Skyballons nicht verharmlosen, neben der von Ihnen erwähnten Forderung des Feuerwehrverbandes zum Himmelslaternen-Verbot existieren aber auch Forderungen von Feuerwehr-Chefs nach einem Feuerwerkskörper-Verbot.
Die eigentliche Frage aber ist: Warum reagiert Politik nur bei passenden Einzel-Themen mit „realisierbaren“ Verboten so entscheidungsfreudig, bleibt im Grunde aber inkonsequent?
Sehr geehrter Herr Händschel,
vielen Dank für Ihre Nachfragen.
Selbstverständlich sind auch die Erfahrungen mit sonstigen Feuerwerkskörpern auszuwerten. Nach meinem Dafürhalten gibt es aber einen erheblichen Unterschied zwischen zeitlich oder räumlich begrenzten Feuerwerken und den Himmelslaternen, die jederzeit und allerorts – vornehmlich auch in der brandgefährdeteren Sommerzeit – gezündet werden können. Ein Erstrechtschluss (wenn schon Himmelslaternen, dann doch bitte gleich sämtliches Feuerwerk) sehe ich daher nicht. Ein solcher wäre in meinen Augen, wie bereits ausgeführt, auch unverhältnismäßig. Ihre Unterstellung, hier würde nur gehandelt, weil es sich ein Verbot leicht realisieren lasse, teile ich daher nicht. Im Übrigen bleibt zunächst abzuwarten, welche Art der Regelung die Fachleute im Thüringer Innenministerium erarbeiten werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Mike Mohring