Frage an Mike Mohring von Joachim H. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Mohring,
wie stehen Sie dazu, um den Verdacht zu entkräften, dass das diskutierte Verbot für Himmelslaternen in Thüringen wegen einiger Sach-Schadensfälle, eines Vermutungsfalles (Weimar) und den angeführten bestehenden Verboten in einigen anderen Bundesländern nur eine populistische Antwort der Politik auf die durch Mediendarstellungen beunruhigte, vorwiegend ältere Thüringer Bevölkerung ist, statt dieser Einzellösung (als Reaktion) einen grundlegenden Gesetzesvorschlag der CDU (als vorausschauende Aktion) einzubringen, der grundsätzlich ALLE derartigen Feuer-Gefahrenpotentiale verbietet, insbesondere das Silvesterfeuerwerk (mit immer wieder viel höheren Sach- und vor allem Personenschäden). Die steigende Gefahr durch weggeworfene brennende Kippen im Freien (infolge Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden) wird (trotz früherer Schadensfälle) genauso wenig betrachtet wie der Funkenflug bei Brauchtumsfeuern, die vorwiegend in Zeiten mit erhöhten Waldbrandwarnstufen stattfinden. Die Liste allseits bekannter, öffentlich akzeptierter und staatlicherseits tolerierter Feuer-Gefährdungen, die auf ein grundsätzliches Verbot (statt Einzel-Verbot) warten, ließe sich fortsetzen. Bei einem grundsätzlichen Verbot in Thüringen würde die Rolle der CDU zur Schaffung eines sicheren Bundeslandes (bezüglich Kriminalität UND Feuer) betont, andere Bundesländer könnten sich wiederum auf das Thüringer Verbot als zweckdienliche Begründung beziehen, eine bundesweite Vorreiterrolle wäre möglich. Da ein sinnvolles grundsätzliches Verbot offener Feuer jeglicher Art jedoch wahrscheinlich politisch nicht opportun ist, möchte ich wissen, ob die Politik, statt die mediengeschürte Feuer-Hysterie mit „Tunnelblick“ auf die Einzelgefahr „Skyballon“ mit der Schein-Lösung durch Verbot NUR dieser Gefährdung noch anzuheizen, eine OBJEKTIVE Gegendarstellung mit realistischem Vergleich ALLER ständig akzeptierten Brandgefährdungs-Potentiale erwägt, da Feuer nicht nur als Skyballon gefährlich ist.
Sehr geehrter Herr Händschel,
Ihre Forderung zum Verbot aller Feuerwerke, Brauchtumsfeuer und sonstige Feuer-Gefahrenpotentiale halte ich nicht für sachgerecht. Das Prinzip unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens beruht darauf, dass grundsätzlich alles erlaubt ist, sofern kein Verbot besteht. Dies findet seinen Ausdruck im Grundrecht auf „Allgemeine Handlungsfreiheit“ und ist verfassungsrechtlich abgesichert.
Ein Verbot von Himmelslaternen ist demnach rechtfertigungsbedürftig. Wie Sie den regionalen und überregionalen Tageszeitungen der letzten Wochen entnehmen konnten, bereiten viele Bundesländer derzeit ein Verbot sog. Himmelslaternen vor, weil sich Berichte häufen, wonach die jeweilige Ballonhülle in Brand geraten und die Laterne dadurch abgestürzt ist und am Boden weiterbrannte. Da nach dem Start keinerlei Einflussmöglichkeit auf die Flugrichtung mehr besteht und die Laternen eine Flughöhe von 200 bis 500 Meter erreichen, kann dies zu erheblichen Gefahren führen. Der Feuerwehrverband fordert daher seit langem ein Verbot der Himmelslaternen.
Bereits heute besteht die Möglichkeit durch die Ordnungsämter der Kommunen für ihre jeweiligen Zuständigkeitsbereiche zeitlich oder räumlich begrenzte Verbote zu erlassen. Das Thüringer Innenministerium hat sich aus Gründen der Überschaubarkeit der Rechtslage jedoch dazu entschieden, eine landesweit einheitliche Regelung vorzubereiten.
Ich halte dies angesichts der in den letzten Jahren gesammelten Erfahrungen mit den Himmelskörpern für sinnvoll. Ein Verbot sämtlicher Gefahrenpotentiale wäre hingegen weder gerechtfertigt, noch realisierbar.
Ihr
Mike Mohring