Was wollen Sie gegen steigende Mieten unternehmen, außer Bauen? Was ist ihre Meinung zum Mietendeckel?
Mieten macht arm. Viele Menschen bezahlen deutlich mehr als 30 Prozent ihres Einkommens. Durch Neubau entsteht nicht der angeblich erwartete Sickereffekt, dass günstigere Wohnungen frei wergen (siehe Haferburg et al 2023).

Sehr geehrte Frau S.,
vielen Dank für Ihre Fragen.
Die umfassende Beantwortung Ihrer ersten Frage finden Sie in unserem Wahlprogramm. Ich habe Ihnen den relevanten Ausschnitt als PDF-Datei angehängt (Anhang 1)
Bezüglich Ihrer Frage zum Mietendeckel verweise ich auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25. März 2021 - 2 BvF 1/20, 2 BvL 5/20, 2 BvL 4/20 zum Berliner Mietendeckel.
In diesem stellt das Gericht fest:
- Das Grundgesetz enthält – von der Ausnahme des Art. 109 Abs. 4 GG abgesehen – eine vollständige Verteilung der Gesetzgebungszuständigkeiten entweder auf den Bund oder die Länder. Doppelzuständigkeiten sind den Kompetenznormen fremd und wären mit ihrer Abgrenzungsfunktion unvereinbar. Das Grundgesetz grenzt die Gesetzgebungskompetenzen insbesondere mit Hilfe der in den Art. 73 und Art. 74 GG enthaltenen Kataloge durchweg alternativ voneinander ab.
- Regelungen zur Miethöhe für frei finanzierten Wohnraum, der auf dem freien Wohnungsmarkt angeboten werden kann (ungebundener Wohnraum), fallen als Teil des sozialen Mietrechts in die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit für das bürgerliche Recht im Sinne von Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG.
- Mit den §§ 556 bis 561 BGB hat der Bundesgesetzgeber von der konkurrierenden Zuständigkeit für das Mietpreisrecht als Teil des bürgerlichen Rechts abschließend Gebrauch gemacht.
Hiernach würde der Hamburgischen Bürgerschaft keine Gesetzgebungskompetenz zukommen. Eine weitere Ausführung als Landespolitiker ist deshalb, mangels Zuständigkeit, entbehrlich.
Ich freue mich über weitere Fragen und das Vertrauen bei der Bürgerschaftswahl am 02.03.2025
Mika J. Lenggenhager
FDP - Listenplatz 54