Wie stehen sie zum AfD-Parteiverbot und was werden sie ggf. unternehmen, um dies voranzutreiben?
Jeder, der heute die AfD wählt, weiß, dass es sich dabei um eine Partei handelt, die bereits in drei Bundesländern (Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) als gesichert rechtsextrem eingestuft worden ist. In zwei dieser Länder hat sie bei den Landtagswahlen im Herbst zugleich gute Aussichten, stärkste Kraft zu werden. In einem solchen Moment sollte eine wehrhafte Demokratie überlegen, welche Instrumente ihr zu ihrem eigenen Schutz zur Verfügung stehen.
Die beste Art und Weise extremistischen Parteien den Nährboden und damit Wählerklientel zu entziehen, ist immer noch, gute und für die Menschen nachvollziehbare Politik zu machen, die ihr Leben dauerhaft verbessert. Politik muss ihr Handeln zudem umfassend erklären. Es ist darüber hinaus wichtig, Probleme klar und sachlich zu benennen und die Sorgen und Nöte der Menschen ernst zu nehmen. Das ist in der Vergangenheit manchmal zu kurz gekommen. Gleichzeitig sollten die Politik und ihre Vertreter nicht den Eindruck erwecken, schon heute auf alle Fragen der Zukunft die Antwort zu haben.
Was es vor allem braucht, ist die Entschlossenheit über Parteigrenzen hinweg, dass wir den Kampf gegen jede Form des Extremismus jetzt und gemeinsam bestreiten müssen. Das bedeutet aber auch, dass in der politischen Debatte stark von der eigenen Position abweichende Meinungen ausgehalten werden müssen, solange diese auf dem Boden des Grundgesetzes fußen. Nicht jede Meinung, die einem nicht passt, ist automatisch radikal oder extrem.
Ein Parteienverbot ist ein scharfes Schwert, das nicht leichtfertig angewandt werden darf. Denn die Gründung von Parteien ist ein grundgesetzlich verbrieftes Recht. Ein Verbot, das heißt die Anstrengung eines Verbotsverfahrens beim Bundesverfassungsgericht durch die Bundesorgane Bundestag, Bundesrat und/oder Bundesregierung, muss daher sehr gut vorbereitet und rechtliche Alternativen wie Verbote von Teilorganisationen, der Entzug staatlicher Parteienfinanzierung oder der Entzug von Grundrechten einzelner Extremisten müssen intensiv geprüft werden.
Zum Schluss noch der Hinweis, dass die AfD in Schleswig-Holstein nicht vom Verfassungsschutz beobachtet wird und das Land Schleswig-Holstein keine Initiative für ein Verbotsverfahren plant. Antragsberechtigt sind Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung, die auf Grundlage der Informationen des Verfassungsschutzes bewerten müssen, ob die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren vorliegen. Das ist keine Aufgabe, die ein einzelnes Bundesland angehen kann.