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Michaela Noll
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Frage von Dr.med.Gerhard H. •

Frage an Michaela Noll von Dr.med.Gerhard H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Noll,

Im Zuge der Gesundheitsreform ist auch eine Honorarreform für die Ärzte auf den Weg gebracht worden. Man versprach den Ärzten u.a. 10% mehr Honorar, eine leistungsgerechte Vergütung, eine Planungssicherheit für die kommenden Jahre.

Erreicht wurde : 0,6% des seit dem Jahre 2007 zusätzlich ins Gesundheitssystem geflossenen Gelder sind in NRW angekommen. Dieses bedeutet für viele Praxen aufgrund der zusätzlich abgewerteten Einzelleistungen ein deutliches Minus und somit nicht das von der Politik versprochene Plus. Konsequenz daraus sind u.a. Entlassungen von Angestellten und drohende Praxisschließungen.
Was ist eine leistungsgerechte Vergütung: Ist es eine leistungsgerechte Vergütung , wenn der Hausarzt im Monat ca. 11 Euro für die Behandlung eines Patienten bekommt ? Ich zahle beim Frisör schon mehr. Es wird aber verlangt, daß man für 34-35 Euro pro Quartal eine qualitativ hochwertige Versorgung anbietet. Dieses ist schwerlich ´zu erreichen und wird zu einem deutlichen Qualitätsverlust im Gesundheitswesen führen.
In einem Atemzug wird gefordert den Arztberuf wieder attraktiver zu machen.
Was bedeutet Planungssicherheit für die Arztpraxen ?
Wir bekommen nun quartalsweise vorausgesagt wieviel wir in der Grundversorgung der Patienten maximal verdienen dürfen, d.h. man legt fest wieviel Fälle wir bezahlt bekommen. Dafür wird ein Punktwert für die Leistungen und ein Fallwert für den jeweiligen Arztkontakt festgelegt. Der Punktwert soll ein Jahr Bestand haben, der Fallwert wird quartalsweise festgelegt und ist nun schon beim zweiten zugeteilten Regelleistungsvolumen um mehr als ein Euro (bei den Orthopäden sogar um 5 Euro) abgesenkt worden. Je nach Scheinzahl der Praxis kann das schon mal zu Verlusten im Umsatz von bis zu 10.000 Euro im Quartal führen. Mit der Bitte um Stellungsnahme

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Dr. Heinsch,

für Ihre Ausführungen zur Reform der ärztlichen Vergütung danke ich Ihnen vielmals.

Wie Sie sicher wissen, hat der Gesetzgeber mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz lediglich den gesetzlichen Rahmen für ein neues ärztliches Vergütungssystem geschaffen. Damit wurde u.a. einer langjährigen Forderung der Ärzteschaft nach einer Beendigung der Budgetierung der ärztlichen Honorare in seiner bisherigen Form nachgekommen. Die weitere Ausgestaltung der ärztlichen Honorarreform war und ist jedoch die Aufgabe der gemeinsamen Selbstverwaltung, d.h. von Ärzten und Krankenkassen. Der Bewertungsausschuss hat auf Bundesebene entsprechende Beschlüsse gefasst, die auf regionaler Ebene von den Kassenärztlichen Vereinigungen und deren regionalen Vertragspartnern auf Kassenseite konkretisiert wurden.

Letztendlich darf aber auch nicht übersehen werden, dass zurzeit noch keine gesicherten Daten über die konkreten Auswirkungen der Honorarreform in den einzelnen Bundesländern vorliegen. Auf Bundesebene können erst nach Abrechnung für das erste Quartal 2009, also frühestens im Mai, erste Trendaussagen getroffen werden. Es ist Aufgabe der gemeinsamen Selbstverwaltung, über diese Tatsache zu informieren und die erforderliche Transparenz herzustellen - nicht zuletzt auch gegenüber der Öffentlichkeit.

Zu diesem Zeitpunkt stehen der Politik lediglich Berechnungen der KBV und der KV zur Verfügung. Nach diesen Berechungen kann für den Nordrhein im Vergleich der Jahre 2007 und 2009 ein Honorarplus von 9,5% realisiert werden. Auch hier wird sich aber frühestens im Mai herausstellen, was das in Zahlen ausgedrückt für den einzelnen niedergelassenen Arzt bedeuten wird.

Nach meinem jetzigen Kenntnisstand sind einige der Kritikpunkte der Ärzte bzw. einzelner Fachärztegruppen nicht gänzlich von der Hand zu weisen. Ich denke aber auch, dass es sinnvoll ist, erst einmal die konkreten Zahlen abzuwarten, bevor ein abschließendes Urteil über die Auswirkungen der Honorarreform gefällt wird und entsprechende Handlungsoptionen erörtert werden.

Unabhängig davon jedoch, ob der Protest der Ärzte berechtigt ist oder nicht, darf eines auf keinen Fall geschehen: Der Streit um die Honorarreform darf nicht auf dem Rücken der Patienten ausgetragen werden. Es muss wieder zu einer Ebene sachlicher Diskussion zurückgefunden werden, deren Ziel eine qualitativ hochwertige und wohnortnahe medizinische Versorgung aller Patienten in Deutschland ist.

Mit freundlichen Grüßen

Michaela Noll MdB