Frage an Michaela Noll von Thomas K. bezüglich Wirtschaft
Guten Tag Frau Noll,
Ihre Partei/Fraktion hat im Bundestag entscheidend an dem milliardenschweren Hilfspaket für "notleidende" Banken mitgewirkt. Insbesondere die Commerzbank hat diese Hilfe
in erheblichem Umfang in Anspruch genommen (und damit den Steuerzahler) , aktuell forden nun bereits hochbezahlte Mitarbeiter dieser Bank ( ggfs. in Tochtergesellschaften ) die Auszahlung von Boni in Millionenhöhe.
Warum wurde die staatliche Hilfeleistung für Banken nicht von einem entsprechenden Verzicht auf solche Bonuszahlungen abhängig gemacht?
Es ist doch wohl der Gipfel der Unverfrohrenheit wenn es nun keine Möglichkeit geben sollte zu verhindern, daß der Steuerzahler direkt oder indirekt für diese Zahlungen aufkommen soll.
Nötigenfalls hätten vor der Gewährung staatlicher Hilfe die entsprechenden Vereinbarungen der Banken mit den Mitarbeitern widerrufen werden müssen, andernfalls eine solche Unterstützung verwehrt worden wäre.
Mit besten Grüßen aus Monheim
Thomas Kieselbach
Sehr geehrter Herr Kieselbach,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage vom 11. Februar, in der Sie Bonuszahlungen an Manager von Banken, die staatliche Unterstützung in Anspruch genommen haben, kritisieren.
Ich kann Ihnen hier nur zustimmen. Auch für mich ist es nicht nachvollziehbar, dass Bankmanager in Zeiten einer schweren Finanzkrise und erkennbar schlechter Leistungen Bonuszahlungen erhalten sollen. Wie Sie den Medien sicher entnommen haben, haben Bundeskanzlerin Angela Merkel und andere Mitglieder der Bundesregierung die geplanten Ausschüttungen bereits scharf kritisiert.
Auf nationaler Ebene wurde bereits gehandelt. Zum einen enthält das sogenannte "Bankenrettungspaket" eine Vorschrift für den Fall, dass sich der Staat mit Kapital an einem Finanzinstitut beteiligt. Hier schreibt das Finanzmarktstabilisierungsgesetz vor, dass die Banken ihre Vergütungssysteme überarbeiten müssen. Dieses neue Vergütungssystem muss mit dem Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin) abgestimmt sein. Zum anderen gibt es eine unmittelbare Regelung für die Vorstandsgehälter, die eine Deckelung dieser Gehälter auf 500.000 Euro vorsieht.
Zudem gibt es eine Koalitionsarbeitsgruppe, die sich intensiv mit dem Thema der Managerbezahlung auseinandersetzt und schon Vorschläge erarbeitet hat. Auch bei der nächsten Sitzung des Koalitionsausschusses im März werden die Managergehälter wieder thematisiert werden.
Abgesehen davon gibt es aber Ansprüche, die zivilrechtlich entstanden sind - und zwar vor der Inanspruchnahme staatlicher Hilfen. Der Staat hat keine gesetzliche Handhabe, in diese zivilrechtlichen Regelungen, die innerhalb der jeweiligen Unternehmen getroffen wurden, einzugreifen und rückwirkend unwirksam zu machen.
Abschließend möchte ich noch einmal daran erinnern, dass die derzeitige Krise eine internationale Krise ist, so dass auch auf internationaler Ebene gehandelt werden muss. Es muss durch entsprechende Mechanismen sichergestellt werden, dass eine Wiederholung einer solchen Finanzkrise ausgeschlossen ist. Gerade der Anreiz, kurzfristige Risiken einzugehen und sich dadurch hohe Bonuszahlungen zu sichern, hat die aktuelle Finanzlage massiv verschärft. Jetzt muss auf internationaler Ebene dafür gesorgt werden, dass als Maßstab für die Vergütungssysteme die Sicherung eines nachhaltigen Erfolges der Banken angelegt wird. Wir benötigen wieder verantwortungsvolles, langfristiges Denken und Handeln.
Um diese Ziele zu erreichen, sind bereits Maßnahmen eingeleitet worden. Auf dem Treffen der Gruppe der 20 wichtigsten Industrie- und Schwellenländer (G20) in Washington wurde ein Aktionsplan ausgearbeitet, der unter anderem die Schaffung nachhaltiger Vergütungssysteme zum Inhalt hat und der bis zum G20-Folgetreffen am 2. April in London in Teilen umgesetzt sein soll. In London wird Bundeskanzlerin Merkel auch die Bonuszahlungen wieder zum Thema machen.
Mit freundlichen Grüßen
Michaela Noll MdB