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Michaela Noll
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Frage von Uwe P. •

Frage an Michaela Noll von Uwe P. bezüglich Jugend

Hallo Frau Noll,

ich wende mich an Sie als Mitglied der KiKo.

Kinder und Jugendliche werden durch Handy-Abos, die aggressiv in von der Zielgruppe konsumierten Medien beworben werden, massiv abgezockt. Ganze Firmen leben von diesen "2,99 pro Woche"-Abos für überteuerte Klingeltöne, Partnertracker-Fakes oder gar "erotische" Videos (ich kenne die Branche von innen und weiß, wovon ich rede). Offensichtlich sind mangelnde Bildung und Medienkompetenz daran schuld, dass viele in diese Falle tappen - Lockangebote und Kleingedrucktes machen das aber viel zu leicht. Der Fallensteller ist zur Rechenschaft zu ziehen, das Opfer gehört nicht ausgelacht.

Ich glaube, dass Kinder und Jugendliche durch ein Verbot solcher Abos geschützt werden müssen. Einmal kaufen, einmal bezahlen - das ist okay. Aber bei diesen ganzen Abos ist der Versuch der Abzocke offensichtlich.

Wenn schon das Verbraucherschutzministerium nicht dazu in der Lage zu sein scheint, etwas zu unternehmen (denn das Problem besteht ja seit Jahren) - vielleicht können Sie in der KinderKommission mal die Initiative ergreifen? Oder halten Sie das Vorgehen der Klingeltonindustrie für okay, sich auf Kosten Unvorsichtiger (die oft ohnehin wenig Geld haben) zu bereichern?

Beste Grüße aus Erkrath

Uwe Post

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Post,

für Ihre Anfrage vom 6. Februar danke ich Ihnen recht herzlich.

Die finanzielle Bindung, die hinter einem gewollten oder ungewollten Abonnementvertrages für Telefonklingeltöne oder Handyspielen steht, ist aufgrund der häufig undurchsichtigen Vertragsschlüsse für viele Kinder und Jugendliche kaum zu durchschauen.

Vielleicht sind Ihnen in diesem Zusammenhang die Urteile des Amtsgerichts Düsseldorf vom 2. August 2006 (Aktenzeichen: 52 C 17756/05) und des Amtsgerichts Berlin Mitte vom 28. Juli 2008 (Aktenzeichen: 12 C 52/08) bekannt. Beide Gerichtsurteile besagen deutlich, dass von Minderjährigen abgeschlossene Abonnementverträge (für Klingeltöne, Handyspiele etc.), die über den Kurznachrichtendienst (SMS) ohne elterliche Zustimmung zustande kommen, nicht wirksam sind.

Ich stimme Ihnen zu, dass Kinder und Jugendliche vor unfreiwillig abgeschlossenen Abonnementverträgen im Mobilfunkbereich geschützt werden müssen. Eltern sollten sich daher mit den Prepaid-Mobiltelefonkarten oder den abgeschlossenen Mobiltelefonverträgen beschäftigen und ihre Kinder vor teuren Sonderrufnummern bspw. für Telefonklingeltöne warnen.

Ihre Anregung, das Thema an die Kinderkommission des Deutschen Bundestages weiterzuleiten, werde ich gerne aufgreifen und diese Problematik mit meinen Kolleginnen und Kollegen erörtern.

Mit freundlichen Grüßen
Michaela Noll, MdB