Frage an Michaela Noll von Ralf K. bezüglich Finanzen
in diesem jahr sind für uns bürger die lebenshaltungskosten sehr gestiegen und manche von uns können sich erstmalig nicht einmal mehr einen urlaub leisten und mit den noch verbleibenden ersparnisse begleichen wir am ende des jahres unsere nebenkostenabrechung für öl und strom..., haben Sie das eigentlich voraus geahnt oder gewußt, als Sie sich alle im bundestag anfang des jahres selber und schnell eine erhöhung der diäten von neun prozent genehmigten..., mmh?? und wenn sie nun alle anlässlich der finanzkrise von manager gehaltsverzicht einfordern, dann senken Sie doch bestimmt in den nächsten tagen auch Ihre diäten..., und wenn nein, waum nicht? weil die lebenshaltungskosten für Politiker so sehr gestiegen sind??
wünschen ihnen ein gedächnis, ein moralisch unverfälschtes...
mfg
k.
Sehr geehrter Herr Kas,
haben Sie vielen Dank für Ihre Mail auf Abgeordnetenwatch, in der Sie sich auf die gestiegenen Lebenshaltungskosten beziehen.
In diesem Zusammenhang äußern Sie sich ebenfalls zum Thema Abgeordnetenentschädigung. Wie Sie sicherlich mitbekommen haben, wurde die letzte geplante Erhöhung der Diäten zurückgezogen. Hierzu habe ich mich auch in einer Presseerklärung geäußert. In dieser heißt es:
Michaela Noll: Umstrittene Diätenerhöhung endlich vom Tisch
Erfreut reagierte die CDU-Bundestagsabgeordnete Michaela Noll auf die Nachricht, dass die Diätenerhöhung der Parlamentarier gekippt sei. "Wir tun gut daran, auf die umstrittene Zulage zu verzichten", sagte Michaela Noll.
In vielen Emails und Telefonaten hatten ihr Bürgerinnen und Bürger sowie viele Parteimitglieder ihr Unverständnis zum Ausdruck gebracht. "In meinen Antworten habe ich von Anfang deutlich gemacht, dass ich die erneute Erhöhung für falsch gehalten hätte", betonte sie, "wir können nicht einerseits den Menschen immer mehr zumuten und andererseits die Diäten erhöhen."
Um zukünftig ähnliche Diskussionen zu verhindern, sei es nun an der Zeit, die nächste Diätenerhöhung mit einer Gesamtreform der Abgeordnetenbezahlung zu verbinden. Sie bekräftige nochmals ihre Ansicht, dass eine Erhöhung nicht durch den Bundestag selbst beschlossen werden sollte. "Dies wäre in der Öffentlichkeit besser nachvollziehbar", so Michaela Noll.
Pressemitteilung vom 21.05.2008
Lassen Sie mich zudem zum Thema Abgeordnetenentschädigung Ihnen folgendes mitteilen:
Die Abgeordnetenentschädigung und die Altersversorgung sind immer wieder Gegenstand intensiver Diskussionen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist sich ihrer Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit bewusst. Zugleich hat der Mandatsträger, der zeitlich begrenzt politische und gesellschaftliche Verantwortung übernimmt, das Recht auf eine angemessene Entschädigung.
Gemäß Artikel 48 Absatz 3 Satz 1 unseres Grundgesetzes haben die Abgeordneten des Bundestages einen "Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung". Das Bundesverfassungsgericht hat dazu unmissverständlich klargestellt, dass diese Entschädigung zwingend von den betroffenen Abgeordneten selbst durch Gesetz festgelegt werden muss. Damit ist sie für alle Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar.
Die Abgeordnetenentschädigung soll der Bedeutung des Amtes als Mitglied eines obersten Verfassungsorgans Rechnung tragen und die unabhängige Ausübung des Mandats gewährleisten.
Ihre Höhe orientiert sich nach geltendem Recht an den Gehältern von gewählten hauptamtlichen Bürgermeistern und Oberbürgermeistern mittlerer Kommunen sowie von Richtern an Bundesgerichten. Als vergleichbar mit den Abgeordneten, die Wahlkreise mit 200.000 bis 300.000 Wahlberechtigten vertreten, wurden Bürgermeister kleiner Städte und von Gemeinden mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern angesehen.
Im Lichte der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklungen haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages wiederholt auf eine Erhöhung ihrer Diäten verzichtet. Sie wurden zuletzt im Jahr 2003 maßvoll angehoben. Auch diese Erhöhung habe ich damals für einen Zeitraum von einem Jahr an eine Grundschule gespendet.
Die Schere zwischen dem Anstieg der Abgeordnetenentschädigung im Vergleich zu anderen Einkommensgrößen ist seit nahezu 30 Jahren immer weiter auseinander gegangen. Die nunmehr beabsichtigte Anhebung der Diäten zum 1. Januar 2008 ist zudem die erste Erhöhung seit fünf Jahren.
Mit freundlichem Gruß
Michaela Noll, MdB