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Michaela Noll
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Frage von David K. •

Frage an Michaela Noll von David K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Noll,

ich bin einer von zig tauseden Deutschen, die im Ausland leben. Ich wohne seit acht Jahren in den USA und nach derzeitigem Recht wird mir eines der fundamentalen Grundrechte, das Wahlrecht, in 12 Jahren aberkannt. Ich bin nach wie vor sehr mit meiner Heimat verbunden und verstehe nicht, warum einem einfach so das Wahlrecht weggenommen werden kann. Welche Anstrengungen werden derzeit unternommen, um dieses undemokratische Gesetz abzuschaffen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Krings,

für Ihre Anfrage danke ich Ihnen vielmals.

Mir ist nicht bekannt, dass jemandem, der über einen längeren Zeitraum sich im Ausland befindet, das Wahlrecht aberkannt wird.

Hinsichtlich Ihres Anliegens erhalten Sie unter: http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/06/Wahl/Wahlen.html

weitergehende Informationen.

Dort heißt es:

Wohnsitz im Ausland

Für Auslandsdeutsche, die sich ständig außerhalb der Bundesrepublik Deutschland aufhalten und über keinen Wohnsitz im Bundesgebiet verfügen, besteht die Möglichkeit, an Bundestagswahlen per Briefwahl teilzunehmen. Mit einem Antrag an die Gemeinde (Wahlamt), in der sie vor ihrem Fortzug aus der Bundesrepublik Deutschland zuletzt gemeldet waren, können Auslandsdeutsche sich in das dortige Wählerverzeichnis eintragen lassen. Ist das geschehen, übersendet das Wahlamt der Gemeinde dem Auslandsdeutschen die Wahlunterlagen an den ausländischen Wohnsitz. Der ausgefüllte Stimmzettel kann dann an das Wahlamt der Gemeinde des letzten gemeldeten Wohnsitzes in Deutschland zurückgesendet werden.

Wahlberechtigt sind Deutsche im Sinne des Grundgesetzes, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und nach dem 23.05.1949 und vor ihrem Fortzug mindestens drei Monate ununterbrochen in den heutigen Grenzen Deutschlands gelebt haben. Bei der Eintragung in ein deutsches Wählerverzeichnis sind die deutschen Botschaften und Konsulate behilflich, indem sie Informationen und Vordrucke hierzu anbieten. Weitere Hinweise, insbesondere Wahltermine, sind beim Bundeswahlleiter abrufbar. Auch die Antragsformulare für die Eintragung ins Wählerverzeichnis sind dort erhältlich. Wichtig ist die rechtzeitige Eintragung in das Wählerverzeichnis (Eingang beim zuständigen Wahlamt bis spätestens zum 21.Tag vor der Wahl). Zur Fristwahrung bei der Eintragung und bei der eigentlichen Stimmabgabe per Briefwahl sind die Postlaufzeiten, die von Land zu Land sehr unterschiedlich sein können, zu beachten.

* Wahlrecht für Auslandsdeutsche (Bundeswahlleiter)

Mit freundlichem Gruß
Michaela Noll