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Michaela Noll
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Frage von Erhard R. •

Frage an Michaela Noll von Erhard R. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Noll

Ich möchte Sie bitten zu den Anfragen vom 06.01.2008 und 21.11.2007 von Frau Brigitte Meisters Stellung zu nehmen. Wie Ihnen sicher nicht entgangen ist, gibt es neben der Schreiberin noch zahlreiche andere Interessierte.

Des Weiteren möchte ich Sie bitten mir eine Frage zu beantworten.

Als Interessierter Leser bei www.abgeordnetenwatch.de ist mir mehrfach aufgefallen das auf Schreiben die sich mit der Thematik Umgangs.- Unterhalts.- und Sorgerecht befassen, nur sehr zögerlich, verhalten oder gar keine Stellungnahme erfolgt.

Frage : Warum, Frau Noll, hat es bei Ihnen mit der Stellungnahme so lange gedauert ?

Für den Fall, das eine Stellungnahme ausbleibt möchte ich Sie bitten dieses zu begründen.

Mit freundlichen Grüßen

Erhard Rose

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Rose,

entgegen Ihrer Annahme beantworte ich auch Fragen zu den von Ihnen angesprochenen Themen.

Da diese Themen nicht zu meinen Aufgabengebieten im Deutschen Bundestag zählen und gleichzeitig das parlamentarische Verfahren zur FGG-Reform sich bis Ende Juni hingezogen hat, komme ich erst heute zu der Beantwortung Ihrer Fragen.

Durch die FGG-Reform wurde das gerichtliche Verfahren in Familiensachen endlich grundlegend reformiert. Gerade ein familiengerichtliches Verfahren ist wie kein anderes Gerichtsverfahren von Gefühlen geprägt. Mit dieser Reform werden die Möglichkeiten verbessert, familiäre Auseinandersetzungen vor Gericht so fair und schonend wie möglich auszutragen.

Gerade in Kindschaftssachen, etwa wenn es um Streitigkeiten um das Sorge- oder Umgangsrecht geht, werden Konflikte nicht selten im gerichtlichen Verfahren geklärt. Kinder sind häufig die Opfer familiärer Situationen.

Der nun verabschiedete Gesetzentwurf berücksichtigt im besonderen Maße die Belange der Kinder. Sie erhalten einen besseren Schutz und mehr Rechte im Verfahren.

Neben den Neuerungen im Verfahren von Kindschaftssachen sollen die Verfahren jetzt auch zeitnah verhandelt werden. Auch die Vollstreckung von Sorge- und Umgangsentscheidungen wird effektiver gehandhabt. Besonders begrüße ich, dass nunmehr der Antragsteller im Scheidungsantrag künftig angeben muss, ob die Ehegatten sich über die Regelung an der elterlichen Sorge, das Umgangs- und des Unterhalts verständigt haben.

Dies nimmt viel Konfliktstoff aus dem Entscheidungsverfahren heraus. Das neue Verfahren in Familiensachen gibt den Kindern endlich mehr Rechte und vor allem mehr Frieden.

Mit freundlichen Grüßen
Michaela Noll