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Frage von Norbert M. •

Frage an Michaela Noll von Norbert M. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Noll,

zunächst vielen Dank für Ihre Antwort zu meiner Anfrage zum Thema Elternunterhalt. Als Betroffener (und inzwischen Beklagter) kenne ich natürlich inzwischen die gesetzlichen Grundlagen und die höchstrichterliche Rechtsprechung zu diesem Thema.

Ich kann auch Ihre Ausführung "Die Verpflichtung zu gegenseitigem Unterhalt innerhalb der Verwandtschaft stellt eine der ältesten sozialen Ausprägungen der Menschheitsgeschichte dar und sind ein Gebot der Fairness und der mitmenschlichen Verantwortung." grundsätzlich bejahen. Genau das habe ich seit etwa 15 Jahren für meine Eltern getan.

Jetzt muss ich allerdings erkennen, dass Sozialämter willkürlich berechnen und höchstrichterliche Entscheidungen nicht berücksichtigen. Leider wird dies auch in der ersten Instanz oft so gehandhabt. Ich möchte Sie nicht mit Details langweilen, abere die Klageschrift, die ich erhalten habe, ist geradezu grotesk. Die freie Disposition über meine Einkünfte wird mir, solange meine Eltern leben, verwehrt. Da interessiert es keinen, dass ich in der Vergangenheit - solange ich mir das erlauben konnte - sehr viel getan habe.

Unsere Gesellschaft treibt hier einen riesigen Aufwand für ein sehr dünnes Ergebnis. Und genau typisch versuchen wir, die Symptome zu behandeln statt bei den Ursachen zu beginnen. Muss die Pflege in einem Heim wirklich 3.000 € kosten? Ist es in Ordnung, dass wir eine Pflegeversicherung haben, die dieses Risiko nicht abdeckt? Sollen junge Paare angesichts dieser Bedrohung besser nicht mehr heiraten.

Frau Noll, das Thema ist weit vielschichtiger und vor allem ungerechter als dies auf den ersten Blick erscheint. Ihre Meinung "Die geltenden Regelungen haben sich bewährt und stellen einen gerechten Ausgleich dar." ist schlicht falsch. Die geltenden Regelungen sind eben nicht eindeutig, und sie haben sich auch nicht bewährt. Vielleicht schauen Sie sich einmal in einem Forum wie www.eltern-unterhalt.de um.

MfG, Norbert Meiß

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