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Frage von Artur K. •

Frage an Michaela Noll von Artur K. bezüglich Finanzen

Sehr verehrte Frau Noll, wie ich der Presse entnehmen konnte, ist das Militär-Projekt der Drohne "Euro Hawk" gescheitert. Sie soll zerlegt und in Einzelteilen verkauft werden, wenn sich Käufer finden. Bisher soll das ganze mehr als 700 Mio€ gekostet haben (Bundestagsdrucksache 18/12279). Wie dem Pressebericht zu entnehmen ist, ist der Hersteller des einzig gelieferten Prototyps die amerikanische Firma Northrop Grumman und vor der Überstellung der Drohne nach Manching sollen vom amerikanischen Militär Funkgeräte, Navigationsgeräte, Flugführungscomputer und Verschlüsselungssysteme, sogar Software deinstalliert worden sein. So berichtet ein Abgeordneter der Linken, als Reaktion auf die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Silberhorn.auf eine Anfrage an die Regierung. Das Verteidigungsministerium wird von einer CDU-Ministerin geführt und daher die Fragen an Sie als Abgeordnete dieser Partei, wie kann es sein, dass die Drohne nicht komplett an die Bundeswehr übergeben wurde? Wieso wird der Lieferant nicht auf Schadenersatz verklagt, weil er nicht vollständig geliefert hat oder wird er verklagt? Woran ist es gescheitert, dass das Projekt erfolgreich beendet werden konnte und ergeben sich hieraus Klagemöglichkeiten? Gibt es Vorkehrungen, dass dieser Lieferant bei kommenden Ausschreibungen für militärisches Gerät nicht mehr eingeladen wird? Gibt es Vorkehrungen, dass diejenigen Mitarbeiter des Ministeriums, welche, für den Fall, dass das Projekt an schlechten Vertragsformulierungen gescheitert ist, an der Vertragsgestaltung beteiligt waren, bei zukünftigen Verträgen von der Gestaltung ausgeschlossen bezw. besser kontrolliert werden?
Danke für eine aufschlussreiche Antwort auf meine Fragen. Da das Projekt ja gescheitert ist, kann es m.E. ja nicht mehr der Geheimhaltung unterliegen.
Mit freundlichen Grüßen
A. K.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr K.,

mit E-Mail vom 8. Juli 2018 bitten Sie um diverse Informationen zum Projekt EURO HAWK.

Der EURO HAWK wurde im Jahr 2011 vollständig ausgerüstet nach Manching überführt. Eine Überführung wäre sonst technisch nicht möglich gewesen. Nach der im März letzten Jahres getroffenen Entscheidung, den EURO HAWK Testflugbetrieb nicht wieder aufzunehmen, muss das Luftfahrzeug nach den einschlägigen Vorschriften demilitarisiert werden. Im Rahmen der Demilitarisierung wurden aus dem Flugzeug und den dazugehörigen Bodenkomponenten im Wesentlichen die aus den USA beschafften Funkgeräte, Navigationsgeräte, Flugführungscomputer und Kryptokomponenten ausgebaut und Software deinstalliert.

Das Bundesministerium der Verteidigung untersucht gegenwärtig verschiedene Verwertungspositionen für den EURO HAWK und wird diesbezüglich voraussichtlich bis Ende des Jahres eine Entscheidung treffen.
Bezüglich Ihrer weiteren Fragen erlaube ich mir, auf den Bericht zum parlamentarischen Untersuchungsausschuss EURO HAWK aus dem Jahr 2013, hier insbesondere auf den dritten Teil „Bewertungen des Untersuchungsausschusses“, zu verweisen. Dieser ist unter folgendem Link abrufbar: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/146/1714650.pdf

Mit freundlichen Grüßen

Michaela Noll