Frage an Michaela Noll von Werner B. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Noll,
ich betreibe seit über 25 Segelflug, fliege Motorsegler und Ultraleicht. Kürzlich bekam ich vom Luftfahrt Bundesamt aus Braunschweig einen Brief, der die Aufforderung enthielt ich möge eine Zuverlässigkeitsüberprüfung durchführen. Wenn ich bis zu einem bestimmten Datum diese nicht durchführen lasse und einen Nachweis über die Antragsstellung bei der Bezirksregierung in Düsseldorf nicht einreiche, droht mir der Lizenzentzug meiner Flugscheine.
Über die Durchführungsbestimmungen zur Umsetzung der Überprüfung und die damit verbundenen Kosten werden unterschiedliche Aussagen getätigt oder in Internetforen hinterlegt. Die Sachbearbeiterin bei der BezReg Dlf. teilte mir mit, dass keine Kosten entstehen würden, in Zukunft vielleicht Gebühren erhoben werden könnten. Was soll das? Wer glaubt durch die Überprüfung von bislang unbescholtenen Bürgern irgendeine Verbesserung der Sicherheit zu erreichen? Ist Ihnen dieses Gesetz bekannt und wenn ja, für wie sinnvoll halten Sie dieses aus der Sicht einer Politikern und Juristin?
Über eine Antwort, vielleicht per Mail, würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank und viele Grüße
Werner Benning